Ahrensburg/Lübeck. Dem 42-Jährigen wird Steuerhinterziehung und Hehlerei vorgeworfen. Er soll Dokumente gefälscht und Fahrzeuge manipuliert haben.

Der ehemalige Chef eines Ahrensburger Autohauses steht ab Dienstag, 21. Mai, in Lübeck vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 42-Jährigen diverse Delikte vor, darunter gewerbsmäßigen Betrug, gewerbsmäßige Hehlerei und Steuerhinterziehung. Insgesamt geht es um 43 Fälle im Zeitraum zwischen November 2014 und Oktober 2020 (Az.: 725 Js 55324/16).

Laut Anklage soll der Unternehmer in seinem Autohaus Fahrzeuge verkauft haben, die andere zuvor gestohlen hatten. In anderen Fällen soll der 42-Jährige unter Anwendung falscher Ausweispapiere und fremder Identitäten Autos zur Finanzierung erworben haben, ohne die gewährten Darlehen anschließend zu begleichen.

Autohaus-Chef aus Ahrensburg wegen Steuerhinterziehung und Hehlerei vor Gericht

Stattdessen seien die Identifikationsnummern der Fahrzeuge auf Veranlassung des Angeklagten in seiner Werkstatt geändert worden, um ihre Herkunft zu verschleiern. Damit die kriminellen Machenschaften nicht auffliegen, manipulierte der 42-Jährige laut Staatsanwaltschaft die Bücher seines Autohauses.

Außerdem soll der 42-Jährige in mehreren Fällen Steuern hinterzogen haben. Dazu habe der Unternehmer Umsatzsteuererklärungen und -voranmeldungen nicht, zu spät oder vorsätzlich falsch abgegeben. Von August 2016 bis August 2017 soll der Angeklagte zudem eine 39-Jährige zum Schein als Geschäftsführerin des Unternehmens beschäftigt haben.

Eine ehemalige Mitarbeiterin soll für die Straftaten mitverantwortlich gewesen sein

Die Frau ist ebenfalls in dem Verfahren angeklagt. Ihr wirft die Staatsanwaltschaft vor, in 13 Fällen für die betreffenden Buchführungsdelikte und Steuerhinterziehungen mitverantwortlich zu sein. Das Amtsgericht Lübeck hat für das Verfahren elf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil ist für Ende Juli geplant.

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In einem anderen Fall hatte das Amtsgericht Ahrensburg den 42-Jährigen erst Ende März zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Damals ging es um Betrug in sechs Fällen und Unterschlagung. Der Unternehmer soll zwischen November 2017 und September 2020 Versicherungen um mehr als 140.000 Euro geprellt haben, indem er mit den Autos, die Kunden zur Reparatur in seine Werkstatt brachten, Unfälle fingierte.

Gegen den Angeklagten läuft inzwischen ein Insolvenzverfahren

Anschließend soll er die Schäden unter Nutzung der Namen und Daten seiner Kunden selbst bei den Versicherungen angemeldet und Reparaturkosten und Schadenzahlungen (die Wagen der Unfallgegner waren auf seine Mitarbeiter oder deren Angehörige zugelassen) einkassiert haben. Gegen das Urteil aus Ahrensburg hat der 42-Jährige Rechtsmittel eingelegt. Am Amtsgericht Reinbek läuft indes inzwischen laut einer Bekanntmachung vom 4. April ein Insolvenzverfahren gegen den Unternehmer.