Ahrensburg. 42-Jähriger soll ins Gefängnis, weil er 140.000 Euro von Versicherungen erschlichen haben soll. Das Urteil will er nicht hinnehmen.
Ende März hat das Schöffengericht am Amtsgericht Ahrensburg den Ahrensburger Autohaus-Chef Fatic B. (Name geändert) wegen Betruges, versuchten Betruges und Unterschlagung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Doch der Fall wird in den kommenden Monaten wohl erneut die Gerichte beschäftigen. Der Verteidiger des 42-Jährigen habe ein „unbestimmtes Rechtsmittel“ gegen das Urteil eingelegt, sagt Michael Burmeister, Direktor des Amtsgerichts, auf Anfrage.
Grundsätzlich haben Angeklagte in Strafprozessen, die erstinstanzlich vor einem Amtsgericht verhandelt werden, die Möglichkeit, zwischen den beiden Rechtsmitteln der Berufung und der Revision zu wählen. Bei ersterer wird am Landgericht als nächsthöhere Instanz der Fall inklusive Beweisaufnahme neu aufgerollt.
Unfälle fingiert: Autohaus-Chef aus Ahrensburg will Haftstrafe nicht akzeptieren
Bei der Revision geht der Fall direkt zum Oberlandesgericht. Hier erfolgt keine erneute Tatsachenverhandlung, sondern der von der Vorinstanz bereits festgestellte Sachverhalt wird zugrunde gelegt und lediglich auf Rechtsfehler überprüft. Angeklagte müssen binnen einer Woche nach der Urteilsverkündung erklären, ob sie ein Rechtsmittel einlegen, können die Art des Rechtsmittels aber zunächst offen lassen. Die endgültige Entscheidung muss dann innerhalb eines Monats erfolgen.
Die Staatsanwaltschaft wirft Fatic B. vor, Unfälle fingiert und so zwischen November 2017 und September 2020 von verschiedenen Versicherungen unrechtmäßig mehr als 140.000 Euro kassiert zu haben. Dazu soll er die Autos genutzt haben, die Kunden in seiner Werkstatt zur Reparatur eingestellt hatten.
Ein gewiefter Versicherungsmitarbeiter kam dem Betrug auf die Schliche
Dann soll er die Schäden unter Nutzung der Namen und Daten seiner Kunden selbst bei den Versicherungen angemeldet und Reparaturkosten und Schadenzahlungen (die Wagen der Unfallgegner waren auf seine Mitarbeiter oder deren Angehörige zugelassen) eingestrichen haben. Der Betrug flog schließlich auf, als ein Mitarbeiter der Mecklenburgischen Versicherung ein Muster zwischen den Unfällen erkannte und weitere Nachforschungen anstellte. B. sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
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Die Aufklärung gestaltete sich vor Gericht schwierig, weil es sich bei zahlreichen Zeugen entweder um Angehörige des 42-Jährigen handelte, die von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machten oder sie selbst in den Betrug verwickelt waren und sich auf das Recht beriefen, sich nicht selbst belasten zu müssen.
Verteidigung sieht Täuschungsabsicht als nicht erwiesen und fordert Freispruch
Das Gericht war mit dem Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Verteidigung hatte hingegen einen Freispruch für B. gefordert. Eine Täuschungsabsicht oder eine Beteiligung an Betrugstaten hätten dem 42-Jährigen nicht nachgewiesen werden können. Die im Prozess ermittelten Vorgänge seien zivilrechtlicher Natur und nicht strafwürdig. Telefongespräche, Unterschriften und Notizen seien seinem Mandanten nicht zuzuordnen gewesen.
Das sah das Schöffengericht anders. Der Angeklagte sei der Geschäftsführer des Autohauses gewesen. „Dort passierte nichts ohne sein Wissen“, so der Vorsitzende Richter, Said Evora. Es seien einfach zu viele Parallelen bei den fingierten Unfallvorgängen aufgetaucht, als dass man dort noch von zufälligen Schadensereignissen ausgehen könne. Am Amtsgericht Reinbek läuft indes inzwischen laut einer Bekanntmachung vom 4. April ein Insolvenzverfahren gegen B.