Ahrensburg. Ahrensburgs Verwaltung soll prüfen, ob Knallen im gesamten Stadtgebiet untersagt werden kann. Doch es gibt Zweifel, ob so ein Verbot zulässig wäre.
Böllern zu Silvester hat für viele Menschen Tradition. In Ahrensburg könnte es damit aber bald vorbei sein – zumindest wenn es nach der SPD geht. Die Partei hat beantragt, die Verwaltung prüfen zu lassen, ob Böllern im gesamten Stadtgebiet künftig verboten werden kann. Über das Thema wird am Mittwoch, 8. Mai, im Umweltausschuss beraten.
„Eine Mehrzahl der Bevölkerung lehnt Böllern zu Silvester ab. Die negativen Folgen sind in unterschiedlichen Bereichen gravierend“, begründet der Stadtverordnete Tim Schoon den Vorstoß, der den Antrag verfasst hat. „Ahrensburg sollte ein positives Beispiel für ein gelungenes Silvester ohne Böllern geben“, so der SPD-Politiker.
Ahrensburg: SPD will Böllerverbot zu Silvester im gesamten Stadtgebiet prüfen
In dem Beschlussvorschlag heißt es, ein mögliches Verbot solle Feuerwerk des Typs F2 umfassen. Dazu zählt das klassische Silvesterfeuerwerk, darunter Raketen, Vulkane, Batterien und Böller. Erlaubt bleiben soll Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1, zu der Knallerbsen, Wunderkerzen und andere Pyrotechnik zählen, die das gesamte Jahr über frei verkäuflich ist.
Auf Nachfrage stellt SPD-Fraktionschef Béla Randschau klar, dass es seiner Partei bei dem Antrag im Wesentlichen um ein Verbot der klassischen Böller gehe. „Wir sehen jedes Jahr wieder, dass gerade Böller schwere Verletzungen verursachen“, begründet er den Vorstoß. Diese Knallkörper seien auch der Hauptgrund, warum sich Menschen an Silvester auf den Straßen unsicher fühlten.
SPD-Fraktionschef ist überzeugt, die Mehrheit der Menschen auf seiner Seite zu haben
„Wir haben den Antrag bewusst mit ‚Böllerverbot‘ überschrieben und nicht mit ‚Feuerwerksverbot‘“, so Randschau. Allerdings sei unklar, ob es möglich ist, Böller rechtlich von anderer Pyrotechnik der Kategorie F2 abzugrenzen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende ist überzeugt, mit dem Vorstoß eine Mehrheit der Menschen in Ahrensburg hinter sich zu wissen.
„Jedes Jahr werden wir von zahlreichen Bürgern angesprochen, ob wir gegen die Böllerei nicht etwas tun können“, sagt er. Zwar sei es bis Silvester noch lange hin, doch habe die SPD sich entschieden, den Antrag frühzeitig zu stellen, damit darüber in Ruhe debattiert werden könne.
CDU zeigt sich offen, lehnt aber ein stadtweites Komplettverbot ab
Bei den anderen Fraktionen sorgt der Vorstoß für gemischte Reaktionen. „Wir haben in der CDU noch keine abschließende Position“, sagt Wolfdietrich Siller. Persönlich zeigt sich der CDU-Fraktionschef durchaus offen für ein Verbot im Stadtzentrum. „Ein gewisses Verständnis für diesen Antrag ist da. Es gibt aus meiner Sicht rational nichts, was gegen ein Verbot von Böllern spricht“, sagt er.
In Zeiten eines Kriegs vor Deutschlands Haustür, so Siller mit Verweis auf den russischen Überfall auf die Ukraine, müsse man sich fragen, „ab die sinnlose Böllerei angemessen ist.“ Hinzu kämen die hohe Verletzungsgefahr, der viele Müll und die negativen Umweltauswirkungen durch den Feinstaub. Ein Komplettverbot im gesamten Stadtgebiet könne er sich aber nicht vorstellen. „Es könnte mehrere Orte geben, an denen Feuerwerk möglich ist, zum Beispiel in Gewerbegebieten oder am Stadtrand“, sagt er.
WAB und FDP sehen auf beiden Seiten gewichtige Argumente
Peter Egan, Fraktionsvorsitzender der WAB, sieht das ähnlich. Auch die Wählergemeinschaft habe noch nicht entschieden, wie sie sich zu dem Antrag positionieren werde. „Ich bin kein Böller-Fan“, sagt er. Sachlich betrachtet gebe es keine Argumente für Böller. „Auf der anderen Seite gehören sie für viele Menschen in Ahrensburg zur Tradition.“ Er selbst habe mit seinen Kindern auch gern den einen oder anderen Knaller angezündet, als diese noch jünger waren. „Es wäre bigott, jetzt im Alter zu sagen, wir sollten das alles verbieten.“
Thomas Bellizzi, Fraktionsvorsitzender der FDP, sieht auf beiden Seiten gewichtige Argumente. „Als Familienvater und jemand, der lange einen Hund hatte, kann ich verstehen, dass es gute Gründe für ein Verbot gibt“, sagt er. Andererseits sei es auch berechtigt, dass Menschen Freude daran hätten, einmal im Jahr zu böllern und sich das nicht nehmen lassen wollten.
Es gibt erhebliche Zweifel, ob ein Böllerverbot überhaupt rechtlich möglich ist
Für Bellizzi stellt sich die Frage nach einem generellen Verbot für Ahrensburg allerdings überhaupt nicht. „Meiner Auffassung nach fehlt uns dafür die Regelungskompetenz“, sagt der Diplom-Verwaltungswirt. Städte und Gemeinden könnten das eigenmächtig gar nicht beschließen.
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Genauso sieht es auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Nadine Levenhagen, die ein Böllerverbot klar befürwortet. „Wir unterstützen das sehr positiv, sehen aber auch, dass ein Verbot wahrscheinlich rechtlich nicht umsetzbar ist“, sagt sie. Sollte die Verwaltung aber grünes Licht geben, könnte Levenhagen sich vorstellen, dass statt privater Böllerei künftig die Stadt an einem oder mehreren zentralen Orten ein Feuerwerk veranstaltet. „Zum Beispiel am Rathaus“, sagt sie.
Kommunen können derzeit lediglich lokal begrenzte Verbote aussprechen
Bislang können Kommunen nach der Sprengstoffverordnung das Abbrennen von Feuerwerk lediglich lokal begrenzt untersagen, wenn sie dies inhaltlich begründen können. Viele größere Städte machen davon Gebrauch, um das Böllern auf zentralen Plätzen und an beliebten Orten zu verbieten, wo es zu Menschenansammlungen kommt und begründen das mit dem erhöhten Verletzungsrisiko.
In Hamburg ist beispielsweise das Zünden von Pyrotechnik um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt seit dem Jahreswechsel 2019/2020 verboten. Darüber hinaus gilt grundsätzlich in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Kirchen sowie im Umkreis von besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen und Reetdachhäusern und in Wäldern ein Böllerverbot. Die Grünen im Bundestag haben Ende 2023 angeregt, die Regelungen zu überarbeiten, um Kommunen mehr Entscheidungsspielraum zu geben. Die FDP lehnt das ab. Sie hält die bestehenden Vorgaben für ausreichend.
SPD-Fraktionschef will zunächst wissen, welche Optionen die Stadt hat
Béla Randschau sieht die rechtlichen Bedenken durchaus auch. „Deshalb haben wir den Antrag bewusst zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung formuliert“, sagt der SPD-Fraktionschef. Erst im zweiten Schritt könne dann entschieden werden, ob ein Verbot mehrheitlich gewollt sei und wie es ausgestaltet werde. Randschau sagt: „Zunächst wollen wir wissen, welche Optionen wir überhaupt haben, bevor wir eine inhaltliche Debatte führen.“ Mit dem Antrag ist die allerdings nun entbrannt.