Delingsdorf. Für die geplante S4 soll am Rand des 2300-Einwohner-Ortes eine Rangieranlage entstehen. Was die Gemeinde jetzt fordert.

Die geplante S4, die ab Ende 2029 zwischen dem Hamburger Westen über den Hauptbahnhof bis Bad Oldesloe verkehren soll, wird nicht nur in Ahrensburg heftig diskutiert, sondern auch in der nördlichen Nachbargemeinde Delingsdorf. Die Gemeindevertreter haben jetzt eine Stellungnahme beschlossen, welche die Amtsverwaltung in dem laufenden Planfeststellungsverfahren für den dritten Bauabschnitt des Megaprojektes einreichen wird.

Sorgen bereitet den Menschen in dem 2300-Einwohner-Dorf vor allem die Abstellanlage für S-Bahnzüge, die am südlichen Ortsrand entstehen soll. Die Deutsche Bahn plant direkt hinter der Station Ahrensburg-Gartenholz vier Gleise mit je 1,3 Kilometer Länge westlich der Bahntrasse. Die Rangieranlage sei notwendig, um die engere Taktung der S4 gegenüber der derzeitigen Regionalbahn einhalten zu können.

Delingsdorf wehrt sich gegen Abstellanlage für die S4 am Ortsrand

Bis Ahrensburg soll die S-Bahn in den Hauptverkehrszeiten alle zehn Minuten fahren. Dafür werden zwischen Hamburg-Hasselbrook und dem Regionalbahnhof der Schlossstadt zwei zusätzliche Gleise verlegt, ein Gleis läuft anschließend weiter bis Gartenholz. Dort sollen die Züge auf die Bestandsstrecke Hamburg – Lübeck einfädeln, bis Bargteheide ist ein 20-Minuten-Takt vorgesehen. Deshalb sei es erforderlich, in Gartenholz Züge zu parken. Delingsdorf befürchtet durch die Anlage zusätzlichen Lärm sowie eine Zunahme des Verkehrs im Ort.

Deshalb erhebt die Gemeinde nun Einwand gegen das Projekt. Die von der Bahn vorgelegte Planung sei in Bezug auf die Rangieranlage nicht ausreichend. „. Es fehlt ein Betriebskonzept mit Darstellung der zu erwartenden betrieblichen Abläufe und dem Nachweis, dass die Einwohner Delingsdorfs nicht von diesen beeinträchtigt werden“, heißt es in dem Papier. Außerdem weise der Regionalplan des Landes eine Grünzäsur zwischen Ahrensburg und Delingsdorf aus, was dem Bau der Abstellanlage an dieser Stelle widerspreche. Delingsdorf fordert, dass die Grünfläche erhalten bleibt.

Baustellenverkehr durch den Ort will Delingsdorf nicht akzeptieren

Kritik gibt es auch an der Absicht des Unternehmens, während der Bauphase die Straße Lohe als Zufahrt zu nutzen. Die Gemeinde lehnt das kategorisch ab. Die Straße diene nicht nur der Erschließung eines Wohngebiets, sondern auch als Zuwegung zum Mehrzweckhaus und zum Sportplatz. „Hier sind viele Einwohner zu Fuß und mit dem Rad unterwegs, insbesondere Kinder und Jugendliche. Diese Nutzer werden durch den Baustellenverkehr gefährdet“, heißt es in der Stellungnahme. Die Gemeinde werde „diese Gefahren und Belastungen nicht akzeptieren.“

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In beiden Fällen fordert Delingsdorf von der Bahn eine Prüfung von Alternativen. Außerdem beanstandet die Gemeinde Mängel beim Lärmschutz. Am Ende des Planbereichs für die S4 im Süden des Ortes verbleibe eine Lücke zu der vorhandenen Lärmschutzwand, die am Wendehammer der Straße Lohe beginnt und nach Norden verläuft. Diese müsse geschlossen werden, darauf habe man die Bahn wiederholt hingewiesen. Darüber hinaus fehle eine Schallschutzmaßnahme zwischen der Abstellanlage und der Wohnbebauung in den aktuellen Plänen gänzlich. Auch gebe es keine Betrachtung der von der Anlage zu erwartenden Lärmemissionen.

Frist für Einwendungen gegen Bahn-Pläne endet am 8. November

„Delingsdorf würde bei einer Umsetzung der Pläne in dieser Form stark belastet werden, nicht durch das Abstellgleis, sondern vor allem in der Bauphase“, sagt Bürgermeisterin Nicole Burmeister. Das sei für die Gemeinde nicht tragbar, deshalb erhebe man nun Einwand. Zur Ausarbeitung der Stellungnahme hatte Delingsdorf auch externe Hilfe durch Experten eines Planungsbüros für Landschaftsbau hinzugezogen.

Noch bis Mittwoch, 8. November, haben Kommunen, Organisationen und Privatpersonen die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Ende September veröffentlichten Planungen der Bahn für den Bauabschnitt der S4 von der schleswig-holsteinischen Landesgrenze bis Ahrensburg-Gartenholz geltend zu machen. Sie werden anschließend vom Eisenbahn-Bundesamt geprüft und beschieden.