Glinde. Straßenbauprojekt verzögert sich. Streit zwischen Stadt und Kreis wegen Tempo 30 für Fahrzeuge. Gibt es jetzt doch eine Lösung?

Am 12. Mai dieses Jahres gab es das vermeintlich abschließende Gespräch mit Kreisverwaltung, Unterer Naturschutzbehörde, Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) sowie dem Fachbereich Tiefbau und Stadtplanung aus dem Glinder Rathaus. Damals legte man den Zeitplan für die Sanierung des Papendieker Redders ab der Ecke Kleiner Glinder Berg Richtung Norden bis Höhe des Friedhofs und die Neuherstellung der Siele fest. Mitte 2023 sollte es losgehen. Doch daraus wird nichts. Denn zuvor muss Hamburg Wasser Grundversorgungsleitungen ersetzen. Der Umfang dieser Tätigkeiten wird weitaus größer als vorgesehen. Dementsprechend zieht sich die Sache hin.

„Deshalb werden die Bauarbeiten auf der Straße frühestens ab 2024 beginnen“, sagt Thorsten Kuhlwein, Fachdienstleiter Planung und Verkehr bei der Kreisbehörde in Bad Oldesloe. Im kommenden Jahr seien lediglich Vorarbeiten beabsichtigt. Dazu gehören Baumschnitt und Fällung. Der Papendieker Redder ist zugleich Kreisstraße mit der Nummer 109. Er wird auf einem rund einen Kilometer langen Abschnitt ab Ecke Möllner Landstraße auf Vordermann gebracht. Im Vorentwurf sind 2,2 Millionen Euro für das Projekt veranschlagt.

Für einen Radstreifen ist die Fahrbahn zu schmal

Wie berichtet, ist zwischen der Stadt und der Kreisbehörde ein Streit entbrannt. Glindes Politiker wollen die Sicherheit für Radfahrer erhöhen, hatten sich im Zuge der Grunderneuerung einen Radstreifen gewünscht. Das ist ausgeschlossen, weil die Fahrbahn zu schmal ist. Bei 6,50 Meter Breite fehlen dafür 100 Zentimeter. Den Gehweg dürfen nur Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr mit dem Velo nutzen. Unter Achtjährige können dabei von einer Aufsichtsperson begleitet werden. Ansonsten muss man auf die Straße, wovor viele aber wegen der vorbeirasenden Autos Angst haben. Das Nichteinhalten der Vorschrift ist täglich zu beobachten.

Nun wollen die Parteienvertreter zumindest Tempo 30 für Fahrzeuge auf dem umgebauten Abschnitt, derzeit beträgt die zulässige Maximalgeschwindigkeit 50 km/h. Der Tenor in Ausschusssitzungen war jedoch stets so: Die Kreisbehörde stellt sich quer, weil die K 109 kein Unfallschwerpunkt ist. In Bad Oldesloe klingt das anders. Man sei bei dem Thema raus, heißt es. Die Behörde verweist darauf, dass Glinde eine eigene Verkehrsaufsicht hat, die Anordnungen treffen kann. Richtig ist aber auch: Sollte die Stadt Schilder aufstellen, könnte der Kreis intervenieren als übergeordnete Instanz. Glindes Bürgermeister Rainhard Zug berichtet von zahlreichen Abstimmungsgesprächen und sagt: „Der Kreis lehnt eine Tempo-30-Zone ab. Er hat jetzt allerdings signalisiert, dass es andere Möglichkeiten gibt und großes Interesse, eine gemeinsame Lösung zu finden.“

Fußweg und Parkflächen gehen nach Sanierung ins Eigentum der Stadt über

Zu prüfen gilt, ob auf kleinen Abschnitten eine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgesprochen werden kann. „Zum Beispiel dort, wo es Querungsverkehr durch Schüler gibt“, sagt Andrea Köhler, die in Glinde für Verkehrsangelegenheiten zuständig ist. Es müsste der Nachweis erbracht werden, dass an jenen Stellen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial besteht. Für Anlieger ist das der Fall. Sie haben sich in einer Bürgerinitiative organisiert. Die Gruppe protokollierte Vorfälle mit Beinahe-Unfällen von Radfahrern mit Autos, reichte bei der Stadt eine Petition ein zur Weitergabe an die Kreisbehörde. Mehr als 100 Personen signierten.

Glindes Politiker sind jedenfalls sauer auf den Kreis. Es gab Aussagen wie „die Behörde setzt uns die Pistole auf die Brust“. Man fühlt sich übergangen. CDU-Stadtvertreter Matthias Sacher sagt: „Ein Vertreter der Kreisverwaltung soll im ersten Quartal kommenden Jahres im Bauausschuss aufschlagen und sagen, was Sache ist. Wir behalten uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten.“

Nach der Sanierung des Papendieker Redders wird die sogenannte Straßenbaulast mit Fußweg, Parkflächen und Bäumen an Glinde übertragen. Dagegen kann sich die Stadt wegen der gesetzlichen Regelung nicht wehren. Sie ist dann Eigentümer dieser Bereiche. Die Fahrbahn ist ausgeklammert. Bei Schäden muss hier weiterhin der Kreis investieren.