Bad Oldesloe. Landtag ändert Gemeindeordnung, um Ausschussvorsitzende von den Rechtspopulisten zu verhindern. AfD kritisiert Vorgehen scharf.

Rückschlag für die AfD im Streit um die Postenvergabe im Stormarner Kreistag: Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat jetzt eine Änderung der Gemeinde- und der Kreisordnung beschlossen, wonach Ausschussvorsitze auch dauerhaft kommissarisch geführt werden können. Bislang war das nur maximal fünf Monate möglich, anschließend wäre der Ausschuss handlungsunfähig geworden. Die Novelle soll voraussichtlich Ende des Monats in Kraft treten.

Damit verliert die AfD ein wichtiges Druckmittel in dem Konflikt um die Nichtwahl ihres Fraktionsvorsitzenden Arnulf Fröhlich zum Vorsitzenden des Hauptausschusses des Kreistags. Die Rechtspopulisten hatten bei der Kommunalwahl am 14. Mai deutlich Stimmen hinzugewonnen und stellen nun fünf der 66 Kreistagsabgeordneten.

AfD verliert Druckmittel in Streit um Posten im Stormarner Kreistag

Damit hat die Fraktion das Vorschlagsrecht für den Vorsitz in einem der neun Ausschüsse des Kommunalparlaments. Fröhlich hatte die notwendige Mehrheit bei der konstituierenden Sitzung des Kreistags Ende Juni in drei Wahlgängen jedoch deutlich verfehlt. Auch sein Parteikollege Karl-Heinz Lenz, den die AfD für den stellvertretenden Vorsitz im Jugendhilfeausschuss nominiert hatte, fiel durch.

Den Hauptausschuss führt derzeit kommissarisch der stellvertretende Vorsitzende, Thomas Bellizzi von der FDP. Die bislang gültige Rechtslage sah jedoch vor, dass ein Ausschussvorsitz höchstens fünf Monate vakant sein kann, ehe das Gremium handlungsunfähig wird. Ein solches Szenario drohte nach der Wahl nicht nur in Stormarn, sondern auch auch im Pinneberger Kreistag und in weiteren Kommunalparlamenten.

Gesetzesänderung soll Handlungsunfähigkeit von Gremien verhindern

Die jetzt mit den Stimmen aller Landtagsfraktionen beschlossene Gesetzesänderung soll eine reihenweise Handlungsunfähigkeit der kommunalen Gremien verhindern. Die Landesvorsitzenden von CDU, Grünen, SPD, FDP und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) hatten nach der Kommunalwahl eine Empfehlung herausgegeben, wonach ihre Parteien keine AfD-Politiker in kommunale Spitzenämter wählen sollten.

Damit hatten sie die Lokalpolitiker in ein Dilemma gestoßen, die zwischen den Ansprüchen der AfD, die sich vielerorts aus den Mehrheitsverhältnissen ergeben, und der Empfehlung der Landesvorsitzenden entscheiden mussten. Viele argumentierten zudem, es sei mit ihrem Gewissen nicht vereinbar, einen Vertreter der Rechtsaußen-Partei zu wählen.

AfD verurteilt Beschluss: „Andere Parteien entfernen sich von Demokratie“

Die AfD verurteilt das Vorgehen des Landtags. „Die anderen Parteien entfernen sich immer weiter von der Demokratie“, sagt Karl-Heinz Lenz, stellvertretender Vorsitzender der Stormarner AfD-Kreistagsfraktion. Sobald seine Partei bei Wahlen Erfolge verbuche, versuchten CDU, Grüne, SPD, FDP und SSW, „das durch eine Gesetzesänderung auszubügeln“, kritisiert Lenz.

Gegen die Nichtwahl ihres Kandidaten Fröhlich hat die Stormarner AfD inzwischen Klage beim Verwaltungsgericht in Schleswig eingereicht. Die Partei sieht den in der Kommunalverfassung verankerten Gleichheitssatz und Minderheitenschutz verletzt. Die Erfolgsaussichten der Klage dürften aber gering sein.

Aussicht auf juristischen Erfolg der Rechtspopulisten in Schleswig gering

Als es um die Nichtwahl der AfD-Kandidaten für den Posten eines Bundestagsvizepräsidenten ging, hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im März 2022 geurteilt, dass Abgeordnete nicht dazu gezwungen werden können, einen Kandidaten gegen ihren Willen zu wählen. Bis es eine Entscheidung der Richter in Schleswig gibt, könnte es laut einer Gerichtssprecherin bis zu zwei Jahre dauern.