Im Betrugsprozess gegen zwei Beratungsapotheker der AOK hat die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen für die Angeklagten beantragt.

Lübeck. Im Betrugsprozess gegen zwei Beratungsapotheker der AOK Nordwest hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch Bewährungsstrafen für die Angeklagten beantragt. Der ältere der beiden Angeklagten (53), für den die Anklage zwei Jahre auf Bewährung fordert, soll zudem 50.000 Euro zahlen. Für seinen 48 Jahre alten Mitangeklagten forderte der Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Auch die Verteidigung wollte noch am im Laufe des Tages plädieren.

Die Apotheker, die seit Ende April in Lübeck vor Gericht stehen, sollen zwischen 2004 und 2008 einen Lübecker Apotheker gezielt aufgefordert haben, Ärzte widerrechtlich mit teuren Krebsmedikamenten zu Klinikpreisen statt zu deutlich höheren Apothekenpreisen zu versorgen.

+++ Schwere Vorwürfe gegen deutsche Apotheker +++

Die Angeklagten wiesen diese Anschuldigungen während des Prozesses zurück. Das deutsche Preissystem für Medikamente sei eben kompliziert, hatte einer der Beschuldigten zu Beginn des Prozesses gesagt. Von Betrugshandlungen Dritter hätten sie beide nichts gewusst. Von dem Betrug betroffen sind laut Anklage mehrere Pharmafirmen, denen ein Schaden von mehr als 300.000 Euro entstanden sein soll. Profitiert hätte danach die Krankenkasse, den Angeklagten dagegen wird keine persönliche Bereicherung vorgeworfen.

Hintergrund des Betrugsfalles ist das in Deutschland geltende Zwei-Preis-System für Medikamente, das Kliniken finanziell entlasten soll. Dabei kostet ein und dasselbe Präparat deutlich weniger, wenn es für die Krankenhausversorgung bestimmt ist, als wenn es über den Ladentisch verkauft wird. Dieses System wird vom Apothekerverband seit Jahren als betrugsfördernd kritisiert.

(dpa)