Norderstedt. Stadtwerke Norderstedt gewinnen jahrelangen Rechtsstreit gegen ehemalige Pächter. Wie es mit der Gastronomie nun weitergeht.
Es ist vorbei. Nach fast dreieinhalb Jahren ist der Streit um das Strandhaus zwischen den Stadtwerken Norderstedt und den ehemaligen Pächtern offiziell beendet. „Der Bundesgerichtshof hat zu Gunsten der Stadtwerke entschieden“, verkündet Sprecher Oliver Weiß am Dienstag in einem Statement. Das städtische Unternehmen kann damit wieder allein über seine Gastronomie im Stadtpark verfügen, der unerbetene Mieter hat keine Chance mehr auf eine Rückkehr.
Schon im November des vergangenen Jahres mussten die früheren Betreiber das Strandhaus räumen. Nachdem die Stadtwerke Berufung gegen ein Urteil des Kieler Landgerichts eingelegt hatten, bekamen sie im Sommer von der nächsthöheren Instanz, dem Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig, Recht: Die Kündigung der Pächter sei rechtens. Eine Revision gegen das Urteil schloss das OLG aus.
Strandhaus-Zoff: Bundesgerichtshof entscheidet zu Gunsten der Stadtwerke
Doch die Entscheidung einfach hinzunehmen, passte nicht zu dem beispiellosen Rechtsstreit, der die gesamte Stadt über Jahre bewegte: Die Pächter packten zwar ihre Sachen und verließen das Gebäude besenrein – aufgeben wollten sie den Kampf um das Strandhaus aber nicht. Als letztes Mittel klagten sie vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, Deutschlands oberstes Gericht. Nun steht fest: Die sogenannte „Nichtzulassungsbeschwerde“ wurde als „unbegründet“ abgewiesen. Die Querelen, die auf beiden Seiten viel Geld für Anwälte verschlungen haben, finden damit tatsächlich ein Ende.
Die Stadtwerke „begrüßen die aus ihrer Sicht nicht unerwartete Entscheidung“, heißt es in einer offiziellen Pressemitteilung. Die früheren Betreiber wollen sich vorerst nicht äußern.
Ex-Arriba-Chef verursachte teuren Rechtsstreit
2012 hat die Familie Farhadi die Gastronomie übernommen und formte sie zu einer angesagten Location, in der die Leute gern After-Work-Partys und Hochzeiten feierten. Ansprechpartner für die Pächter war stets Ruud Swaen, Ex-Arriba-Chef und Mitarbeiter der Stadtwerke. Er war es am Ende, der seinem Arbeitgeber den teuren Rechtsstreit einhandelte.
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Swaen hatte den Vertrag mit den Strandhaus-Betreibern im Mai 2020 um 20 Jahre plus Option auf weitere zehn Jahre verlängert. Davon wussten die Stadtwerke allerdings nichts. Die eigenmächtige Vertragsverlängerung ist erst aufgefallen, als es zu Streitigkeiten zwischen den Pächtern und den Stadtwerken kam. Swaen musste daraufhin das Unternehmen nach 26 Dienstjahren verlassen. Der Pachtvertrag aber blieb bestehen. Immer wieder versuchten die Stadtwerke, ihn rechtlich anzufechten – am Ende mit Erfolg.
Strandhaus soll zum 1. Mai wieder öffnen
Seit vielen Monaten ist das Strandhaus geschlossen. Die Räume sind ausgekühlt. Feuchtigkeit ist durch die undichte Glasfassade hineingekrochen. Nun soll die brach liegende Gastronomie wieder zum Leben erweckt werden. Derzeit sucht die Stadtpark Norderstedt GmbH, die Tochterfirma der Stadtwerke, einen neuen Betreiber. Der Pachtvertrag ist zunächst auf fünf Jahre ausgelegt. Die offizielle Bewerbungsphase läuft noch.
Ziel ist es, bis spätestens Ende April den Mietvertrag zu schließen und am 1. Mai, beim traditionellen Saisonstart im Stadtpark, dem „ParkErwachen“, das Strandhaus wiederzueröffnen. Dann sollen Parkbesucherinnen und -besucher erstmals nach Jahren wieder ein gastronomisches Angebot in der Location bekommen, auf die sie so lange verzichten mussten.