Norderstedt. Die Stadtwerke Norderstedt haben den Rechtsstreit gegen die Pächter gewonnen. Eine kleine Hintertür halten diese sich aber offen.
Knapp drei Jahre lang dauerte der erbitterte Streit um das Strandhaus im Stadtpark Norderstedt. Dass Gäste in der Gastronomie einen Kaffee trinken oder After-Work-Partys feiern konnten, ist schon lange her. Das Haus ist seit Monaten geschlossen. Doch jetzt sieht es tatsächlich danach aus, dass der Rechtsstreit zwischen den Stadtwerken Norderstedt und den Pächtern ein Ende gefunden hat. Schon im nächsten Jahr sollen die Norderstedterinnen und Norderstedter „ihr“ Strandhaus zurückbekommen.
Nachdem die Stadtwerke Berufung gegen ein Urteil des Kieler Landgerichts eingelegt hatten, bekamen sie im Sommer von der nächsthöheren Instanz, dem Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig, Recht: Die Kündigung der Pächter sei rechtens, diese müssen das Strandhaus räumen, heißt es. Eine Revision schließt das OLG aus. In diesen Tagen sind die Betreiber dabei, ihre Sachen aus der Gastronomie zu entfernen.
Strandhaus-Zoff: Ex-Arriba-Chef verlängerte eigenmächtig Vertrag
Den jahrelangen und vor allem teuren Rechtsstreit eingehandelt hat den Stadtwerken ihr eigener, früherer Mitarbeiter: Ex-Arriba-Chef Ruud Swaen. Er hatte den Vertrag mit den Strandhaus-Pächtern um 20 Jahre plus Option auf weitere zehn Jahre verlängert. Sein Arbeitgeber wusste davon nichts. Die eigenmächtige Vertragsverlängerung ist erst aufgefallen, als es zu Streitigkeiten zwischen den Betreibern und den Stadtwerken kam. Swaen musste daraufhin das Unternehmen verlassen. Der Pachtvertrag aber blieb bestehen. Immer wieder versuchten die Stadtwerke, ihn anzufechten – nun mit Erfolg.
Nach der Urteilsverkündung soll es ein persönliches Treffen zwischen Oberbürgermeisterin Elke Christina Roeder und den Strandhaus-Betreibern gegeben haben. Das geht aus einem internen Abschlussbericht der Stadtwerke hervor, der dem Abendblatt vorliegt. Demnach sollen die Pächter den Stadtwerken sogar noch zwei Angebote unterbreitet haben.
Pächter unterbreiteten der Stadt ein Angebot
Erstens: Gegen eine Zahlung von 1 Million Euro würden sie das Strandhaus verlassen, ohne weitere rechtliche Verzögerungen. Alternative zwei: Sie würden sich auf eine niedrigere Pachtdauer von fünf Jahren plus Option auf weitere fünf Jahre Verlängerung einlassen, statt der von Ruud Swaen zugesicherten 30 Jahre. Laut Bericht erhielten die Betreiber die Zusage, dass man das Angebot den Kontrollgremien der Stadtwerke vorstellen würde.
Offenbar wurde die Offerte ausgeschlagen. Und die Entscheidung des OLG machte die Vorschläge seitens der Pächter für die Stadtwerke sowieso uninteressant. Sie hatten ihr Ziel, die Räumung des Strandhauses, bereits erwirkt. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann es schon vorläufig vollstreckt werden. „Aus Sicht der Stadtwerke sind wir auf dem richtigen Weg“, sagt Unternehmenssprecher Oliver Weiß.
Strandhaus soll 2024 wieder öffnen
Wann genau das Strandhaus wieder geöffnet wird, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Zunächst müsse ein neues Gastronomie- und Veranstaltungskonzept entwickelt werden, das die Interessen aller Beteiligten als auch die Erfahrungen aus dem mehrjährigen Probebetrieb im Strandhaus berücksichtigt, so Weiß. Das Konzept wollen die Stadtwerke gemeinsam mit der Stadtpark Norderstedt GmbH entwickeln. Feststeht: „Wir möchten das Strandhaus für die Besucherinnen und Besucher des Stadtparks mit Beginn der Saison 2024 wieder öffnen“, sagt Weiß. Der Stadtpark Norderstedt startet traditionell immer am 1. Mai mit dem „ParkErwachen“ in die neue Saison.
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Ein Hintertürchen halten sich die scheidenden Pächter allerdings noch offen: Sie wollen nicht akzeptieren, dass sie keine Revision gegen das OLG-Urteil einlegen dürfen. Deswegen wollen sie beim Bundesgerichtshof, dem obersten Gericht Deutschlands, auf Klagezulassung klagen. „Wir waren von dem Urteil vollkommen überrascht und sind damit nicht einverstanden“, sagt Christoph Clauß, kaufmännischer Leiter des Strandhauses. Ob der Gang vor den Bundesgerichtshof Aussicht auf Erfolg hat, scheint zweifelhaft. Sollte der Bundesgerichtshof die Klage aber zulassen, ginge der Rechtsstreit in die nächste, quälende Runde.