Norderstedt. Die beliebte Gastronomie am Stadtparksee soll am 1. Mai wiedereröffnen. Rechtliche Einschränkungen gibt es trotzdem. Die Pläne.
Das Strandhaus ist ausgekühlt, durch die Schlitze in der Glasfassade kriecht Feuchtigkeit in die Räume. Der Barbereich ist abgedunkelt, ein alter Fernseher lehnt gegen den Tresen. Die Kaffeemaschine wurde schon lange nicht benutzt. Im Herzen der Gastronomie sind Rattansofas und -stühle zusammengeschoben. Darauf stapelt sich ein Turm aus Kissen. Rundherum offenbart der wunderschöne Blick auf den Norderstedter Stadtparksee, was für ein Potential in der seit Jahren geschlossenen Location steckt.
Schon bald soll hier ein neuer Pächter einziehen und das Strandhaus wieder zum Leben erwecken. Derzeit sucht die Stadtpark Norderstedt GmbH einen neuen Betreiber. Der Pachtvertrag ist zunächst auf fünf Jahre ausgelegt. Die offizielle Bewerbungsphase läuft noch. „Wir haben ein gutes Dutzend Bewerbungen bekommen“, berichtet Kai Jörg Evers, Geschäftsführer des Stadtparks. Darunter seien erfahrene Gastronomen, aber auch Neulinge, die allesamt ihr Interesse bekundet haben. Mit etwa „einer Handvoll“ wolle man in Verhandlungen gehen.
Stadtpark Norderstedt: Strandhaus soll am 1. Mai wiedereröffnen
Die ausgewählten Bewerber bekommen ein Leistungsverzeichnis zugeschickt. Dann haben sie knapp vier Wochen Zeit, ihre Konzepte einzureichen. Spätestens Ende April sollen die Verträge geschlossen sein. Denn: Ziel ist es, am 1. Mai beim traditionellen Saisonstart im Stadtpark, dem „ParkErwachen“, den Besucherinnen und Besuchern wieder ein gastronomisches Angebot im Strandhaus zu bieten. „Das ist ein straffer Zeitplan und extrem sportlich. Aber wir wollen bis dahin einen neuen Partner an Bord haben“, sagt Evers.
Etwas über zwei Monate bleiben Evers und seinem Team noch. Länger wollen sie mit der Wiedereröffnung nicht warten. Schließlich stand das Strandhaus lange genug leer. Ein Streit zwischen den früheren Pächtern und den Stadtwerken Norderstedt, denen die Räumlichkeiten gehören, legte den Betrieb vorübergehend lahm. Erst ein Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts in Schleswig ermöglichte es den Stadtwerken, den ungeliebten Pächter zu kündigen und das Strandhaus zurückzugewinnen.
Ex-Pächter klagen vor dem Bundesgerichtshof
Ganz geschlagen geben wollen sich die Ex-Pächter allerdings nach wie vor nicht. Sie haben beim Bundesgerichtshof, dem obersten Gericht Deutschlands, Klage eingereicht. Die Erfolgsaussichten werden jedoch als gering eingeschätzt. Ein Weg zurück ins Strandhaus wird es für sie wohl nicht geben. „Egal, wie das Verfahren ausgeht – es hat keinerlei Auswirkungen auf den Vertrag mit dem neuen Gastronom“, versichert Evers.
Gerade wegen des Rechtsstreits, der sich über Jahre hingezogen und die Stadtwerke viel Geld gekostet hat, will die Stadtpark Norderstedt GmbH nun alles richtig machen. Das bedeutet aber auch: Der neue Betreiber muss sich streng an die Vorschriften halten, die im Planfeststellungsbeschluss des Stadtparks festgehalten sind. Und dieser besagt: Das Strandhaus darf nur während der Badesaison des anliegenden Strandbads von Anfang Mai bis Ende September in der Zeit von 8 bis 22 Uhr öffnen. Länger nicht.
In vier Phasen zum Ganzjahresbetrieb
Die früheren Pächter haben das jahrelang anders gehandhabt. Die Gastronomie hat das ganze Jahr über Kaffee ausgeschenkt und Kuchen verkauft, Hochzeiten und andere Veranstaltungen wurden bis tief in die Nacht gefeiert.
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Langfristiges Ziel des Stadtpark-Teams ist es, einen ganzjährigen Betrieb – der auch aus rechtlicher Sicht gestattet ist – im Strandhaus zu ermöglichen. Kai Jörg Evers spricht von vier Phasen: Stand jetzt darf der neue Gastronom nur die Badegäste sowie die Parkbesucher während öffentlicher Veranstaltungen versorgen. „Es gibt weitere Überlegungen, das gastronomische Angebot im Stadtpark im Rahmen der Möglichkeiten auch für die Parkbesucher zu erweitern“, sagt Evers.
Darüber hinaus soll durch einen Änderungsbescheid Phase zwei eingeläutet werden und eine tägliche Nutzung über 22 Uhr hinaus erlauben. Evers geht davon aus, dass das Änderungsverfahren gut eineinhalb Jahre dauern könnte.
Strandhaus soll umgebaut und saniert werden
In einem dritten Schritt soll das Strandhaus umgebaut werden. Denn der Betrieb im Winter ist zurzeit vor allem nicht möglich, weil das Gebäude nicht energetisch ist. „An den Umbauplänen wird gerade gearbeitet“, sagt der Stadtparkchef. Das Dach und der Boden müssen saniert und richtig isoliert werden. Die Glasfassade, durch die derzeit kalte Luft reinzieht, muss erneuert werden. „Der schöne Blick über das Wasser soll aber auf jeden Fall erhalten bleiben“, sagt Evers. Außerdem soll die Küche ausgebaut werden. Derzeit ist sie viel zu klein, um bei geschlossenen Gesellschaften bis zu 120 Gäste bewirten zu können.
Wenn die Umbauarbeiten, deren Kosten die Stadtwerke tragen, in schätzungsweise drei bis vier Jahren abgeschlossen sind, beginnt laut Evers Phase vier: der Ganzjahresbetrieb. Dann soll das Tagesgeschäft sowie Hochzeiten, Geburstage und After-Work-Partys ohne Einschränkungen laufen.