Norderstedt. Josefa Kohl und Daniel Rehm wollten dort heiraten. Lange kämpften sie darum, die Anzahlung von 2850 Euro zurückzubekommen.
Für Josefa Kohl und Daniel Rehm war das Strandhaus im Norderstedter Stadtpark eine „Traumlocation“. Für das Paar, das das Wasser so sehr liebt, stand fest: Hier möchte es gern heiraten. „Wir haben uns einen Ort gewünscht, der uns als Menschen widerspiegelt. Wir reisen und surfen gern. Durch die Glaswände im Strandhaus kann man permanent das Wasser sehen“, sagt Josefa Kohl.
Im September 2021 buchten sie das Strandhaus am Stadtparksee für ihre Hochzeit im August 2023. Wegen der Corona-Pandemie wollte das Paar noch etwas warten mit der Feier. Mit der Buchungsbestätigung zahlte es allerdings schon 2850 Euro an.
Stadtpark Norderstedt: Strandhaus-Zoff – Hochzeitspaar wartet monatelang auf Geld
Seitdem ist viel Zeit vergangenen. Inzwischen ist längst bekannt, dass im Strandhaus wegen eines heftigen Streits zwischen den Pächtern und den Stadtwerken Norderstedt, denen die Räumlichkeiten gehören, vorerst keine Veranstaltungen mehr stattfinden. Die Betreiber dürfen Hochzeiten, Geburtstage und andere Feiern nur noch mit Genehmigung der Stadtwerke veranstalten.
Von diesem Umstand haben Josefa Kohl und Daniel Rehm aus den Medien erfahren, sagen sie. Im Sommer vergangenen Jahres wollten sie Kohls Mutter ihre Hochzeitslocation zeigen. „Doch dann haben wir an der Tür ein Schild gesehen, dass das Strandhaus geschlossen ist“, berichtet die 29-Jährige. „Daraufhin sind wir spitzfindig geworden“, sagt Freund Daniel Rehm. Sie begannen zu googeln und fanden im Internet zahlreiche Artikel über die aktuelle Situation.
Hamburger Pärchen tritt von Vertrag zurück – Strandhaus sichert Rückerstattung zu
„Als erstes haben wir uns geärgert, dass wir darüber nicht informiert worden sind“, sagt Josefa Kohl. Im zweiten Schritt haben die Hamburger bei den Strandhaus-Betreibern nachgehakt. „Am Telefon wurde uns angeboten, von dem Vertrag zurückzutreten oder abzuwarten, ob doch gefeiert werden kann“, berichtet Rehm. Dem Paar war dies zu unsicher, es wollte lieber nach einer Alternativlocation suchen. „Wir haben schnell Abstand von dem Vertrag genommen. Das war uns zu heikel“, sagt Rehm.
Im August 2022 teilte das Paar dem Strandhaus seine Entscheidung schriftlich per E-Mail mit und bat um eine Rücküberweisung der bereits angezahlten knapp 3000 Euro. Die Betreiber sprachen ihr Bedauern aus, versicherten aber, „sobald es uns möglich ist“, das Geld zurückzuerstatten. Aufgrund der Vielzahl von Rücktritten – ausgelöst durch die Veranstaltungsuntersagung der Stadtwerke – werde die Erstattung in Raten zurückgezahlt, schrieb das Strandhaus-Team in seiner Antwort-E-Mail. Die Betreiber gaben sich „zuversichtlich“, diesen Prozess im September abschließen zu können.
Paar wartet seit knapp neun Monaten auf sein Geld
„Seitdem sind nun fast neun Monate vergangen – und wir haben unser Geld immer noch nicht bekommen“, beklagen Kohl und Rehm. Immer wieder riefen sie beim Strandhaus an, schrieben E-Mails, in denen sie Ultimaten setzten, bis wann die Anzahlung auf ihrem Konto eingegangen sein sollte, erzählen sie. „Wir wurden immer wieder vertröstet“, sagt der 32 Jahre alte Daniel Rehm.
Schließlich hätten sie sich nicht mehr anders zu helfen gewusst und leiteten ein Mahnverfahren ein. Im Februar dieses Jahres erhielten sie einen Vollstreckungsbescheid, der es ihnen ermöglicht, sich das Geld von der Strandhaus Norderstedt GmbH zurückzuholen. „Das Problem ist: Das Konto, auf das wir unsere Anzahlung damals überwiesen haben, besteht nicht mehr. Wir können es also nicht pfänden lassen“, sagt Daniel Rehm. Sämtliche Unterlagen liegen dem Abendblatt vor.
„Wir haben den allergrößten Teil rückabgewickelt. Einzelfälle kann es aber geben“
Auf Nachfrage beim Strandhaus sagt Christoph Clauß: „Wir haben den allergrößten Teil rückabgewickelt. Einzelfälle kann es aber geben.“ Der kaufmännische Leiter betont, in was für einer schwierigen finanziellen Lage sich die Gastronomie befinde. „Dem Strandhaus geht es nicht gut – und das liegt an den Stadtwerken. Seit einem knappen Jahr haben wir keine Einnahmen mehr, weil wir wegen des Beschlusses von Herrn Seedorff (Anm. d. Red: Jens Seedorff ist Werkleiter der Stadtwerke Norderstedt) keine Veranstaltungen mehr durchführen dürfen“, sagt Clauß.
Dass es das Strandhaus überhaupt noch gebe, sei einzig dem Seehaus zu verdanken, so Clauß weiter. Zur Erklärung: Das Seehaus ist eine Location an der Hamburger Alster, die ebenfalls von dem Strandhaus-Team betrieben wird. Vielen Paaren, die ursprünglich im Norderstedter Stadtpark heiraten wollten, ist dieser Ort als Alternativmöglichkeit für ihre Feiern angeboten worden.
Strandhaus-Streit: Pächter sehen Schuld bei den Stadtwerken
Die Namen Daniel Rehm und Josefa Kohl sagen dem kaufmännischen Leiter auf Anfrage erst einmal nichts. Das Paar bekräftigt, mit ihm in Kontakt gestanden zu haben. „Ich will nicht ausschließen, dass uns etwas durchgerutscht ist. Dann tut mir das natürlich leid“, sagt Clauß. Er betont aber auch: „Wir hätten es uns auch einfach machen und Insolvenz anmelden können. Dann hätten wir alle Paare im Regen stehen lassen.“ Die Schuld sieht er nicht beim Strandhaus, sondern bei den Stadtwerken. Die „böse Absicht“ liege nicht bei ihnen, „sondern bei Herrn Seedorff“.
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Zum Hintergrund: Während des Rechtsstreits haben Stadtwerke und Strandhaus-Pächter im März 2021 einen Vergleich vor dem Landgericht Kiel geschlossen. Dieser hält fest, dass bestimmte, bereits vereinbarte Feiern durchgeführt werden dürfen. Diese wurden in einer Liste dokumentiert. Sie enthält 75 Veranstaltungen für die Jahre 2021, 2022 und 2024. Damit sollte verhindert werden, dass unschuldige Dritte in den Streit hineingezogen werden.
Strandhaus-Betreiber erstatten Anzahlung zurück
Darüber hinaus haben die Pächter weitere Veranstaltungen angenommen. Die Liste sei nicht darauf gemünzt gewesen, dass ab dann keine weiteren Hochzeiten mehr stattfinden dürften, meint Christoph Clauß. Seit einigen Monaten dürfen Veranstaltungen im Strandhaus nur noch mit Genehmigung der Stadtwerke angeboten werden. Diese bleibt wegen der Streitigkeiten allerdings auf unbestimmte Zeit aus. Der Pachtvertrag läuft – Stand jetzt – noch 28 weitere Jahre. Eine Einigung ist nicht in Sicht.
Nach dem Gespräch mit dem Abendblatt hat das Strandhaus die ausstehende Rückzahlung auf das Konto von Josefa Kohl überwiesen. „Nach interner Prüfung haben wir festgestellt, dass die Anzahlung tatsächlich nicht erstattet wurde“, so Christoph Clauß. Die Kosten für das Mahnverfahren, die die Strandhaus-Betreiber ebenso tragen müssen, seien nun ebenfalls auf ihrem Konto eingegangen, berichten die Hamburger.
Josefa Kohl und Daniel Rehm sind glücklich, dass sie sich nun voll und ganz auf ihre bevorstehende Hochzeit im August konzentrieren können – die nun an einem anderen Ort stattfindet.