Nach dem Mord an der Schülerin Sonja vor 23 Jahren überprüft der Bundesgerichtshof das Urteil. Der Verdächtige wurde freigesprochen.
Karlsruhe/Stade. 23 Jahre nach dem Mord an der Schülerin Sonja im niedersächsischen Bremervörde beschäftigt der Fall den Bundesgerichtshof (BGH). Die Karlsruher Richter überprüfen am 29. April das Urteil des Landgerichts Stade vom vergangenen August, teilte das Gericht am Dienstag mit. Das niedersächsische Gericht hatte einen damals 41-Jährigen vom Vorwurf des Mordes aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat der Mann jedoch die 16-Jährige im August 1987 nach einem Disco-Besuch mit 67 Messerstichen getötet. Mit der Revision vor dem BGH will sie doch noch eine Verurteilung erreichen. Im Prozess vor dem Landgericht hatte die Behörde eine Haftstrafe von sieben Jahren gefordert.
Die Leiche der Jugendlichen war damals auf einem Feldweg gefunden worden. Sie war nackt und gefesselt. Einen Täter konnten die Fahnder nicht ermitteln. Der damals 19 Jahre alte Angeklagte wurde jedoch verdächtigt. Mehr als 20 Jahre später führten neue DNA- Untersuchungstechniken die Ermittler erneut zu ihm. Während des Prozesses hatte der Mann geschwiegen. In einem Verhör bei der Polizei hatte er aber zugegeben, Sonja am Abend vor dem Mord in der Diskothek getroffen und Sex mit ihr gehabt zu haben.