Der grausame Mord an der Schülerin Sonja liegt schon knapp 24 Jahre zurück. Das Gericht prüft jetzt den Haftbefehl gegen den Angeklagten.
Verden. Knapp 24 Jahre liegt der Mord an der Schülerin Sonja im Kreis Rotenburg zurück. Doch die Aufklärung des grausigen Verbrechens erweist sich auch im neu aufgerollten Verfahren am Landgericht Verden als schwierig. Denn die Zeugen können sich nach so langer Zeit nur unvollständig erinnern. Am Freitag stellte ein Sachverständiger seine DNA-Analyse von einer am Tatort gefundenen Socke und einem Seil vor. Eindeutige Spuren fand er nicht. Die Kammer will nun prüfen, ob sie den Haftbefehl gegen den Angeklagten, einen Bekannten des Opfers, aufrechterhält.
Die Kammer hatte einen Biologen vom Institut für Rechtsmedizin in Ulm damit beauftragt, die an den Beweisstücken haftenden Hauptschuppen mit der DNA des Verdächtigen abzugleichen. Der Experte fand zwar einige Übereinstimmungen, die Merkmale passten aber nicht vollständig. Deshalb könnten die Spuren dem Angeklagten nicht mit Sicherheit zugeordnet werden, sagte der Gutachter aus.
DNA-Spuren sind in dem Indizienprozess die Beweise, die den inzwischen 43-Jährigen am stärksten belasten. Er soll Sonja im August 1987 nach einem Disco-Besuch mit mehr als 60 Messerstichen getötet haben. Mit Hilfe neuer DNA-Analyseverfahren waren die Fahnder erst 2008 auf die Spur des Mannes kommen. An dem Seil, mit dem die 16-Jährige an Händen und Füßen gefesselt war, fanden Kriminalspezialisten Spermaspuren, die sie ihm zuordnen konnten.
Der Verdächtige hatte damals bei der Polizei zugegeben, mit Sonja in seinem Auto auf dem Parkplatz vor der Disco in Bremervörde geschlafen zu haben. Den Mord bestreitet er aber. Eine Gutachterin hatte bereits im ersten Prozess nicht ausgeschlossen, dass das Sperma des Angeklagten später aus der Scheide des gefesselten Opfers geflossen und so auf das Seil gelangt war. Die Richter hatten den Mann am Ende aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf. Nun muss das Landgericht Verden in dem Revisionsverfahren erneut entscheiden, ob die Beweise genügen, um den Haftbefehl gegen den in Venezuela lebenden Mann aufrecht zu erhalten.
Die Anklage hält ihn nach wie vor für dringend tatverdächtig. Es gebe keine Spuren eines anderen Verdächtigen am Tatort, sagte der Staatsanwalt. Nach einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes reichten DNA-Beweise aber allein nicht für eine Verurteilung aus, betonte der Verteidiger. Mehrere Zeugen hätten seinen Mandanten entlastet. Diese hatten vor Gericht ausgesagt, Sonja in der Tatnacht zu einer Uhrzeit noch lebend gesehen zu haben, als der Angeklagte schon bei seiner damaligen Freundin zu Hause war. Die Verhandlung wird am 20. Mai fortgesetzt. (dpa)