Im Prozess um den Mord an der Schülerin Sonja vor mehr als 21 Jahren hat das Landgericht Stade den Haftbefehl gegen den Angeklagten nicht außer...
Stade. Im Prozess um den Mord an der Schülerin Sonja vor mehr als 21 Jahren hat das Landgericht Stade den Haftbefehl gegen den Angeklagten nicht außer Vollzug gesetzt. Der dringende Verdacht, dass der Mann das Opfer heimtückisch getötet habe, bestehe weiter, sagte der Vorsitzende Richter Berend Appelkamp gestern.
Die Verteidiger des Beschuldigten hatten eine Haftentlassung beantragt. Die vor dem Gericht vorgetragenen Beweise würden ihren Mandanten als Täter ausschließen, hatten sie argumentiert. Die 16-jährige Sonja war im August 1987 nach einem Disco-Besuch in Bremervörde mit mehr als 60 Messerstichen getötet worden.
Es gebe keine Hinweise auf einen anderen möglichen Täter, sagte Appelkamp. An dem Seil, mit dem Sonja gefesselt war, hatten die Ermittler DNA-Spuren des Angeklagten gefunden. Nach Auffassung der Anwälte waren sie über Dritte dorthin gelangt. Der Richter sah das anders. Zudem komme eine Haftentlassung nicht in Betracht, weil der Angeklagte Verbindungen nach Venezuela habe, wo er untertauchen könnte.