Die Anklage hatte sieben Jahre Gefängnis gefordert, doch die Beweise reichten den Richtern nicht aus. Der Angeklagte wurde freigesprochen.

Stade. Das Landgericht Stade hat einen 41-Jährigen wegen des Mordes an der Schülerin Sonja vor 22 Jahren aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Nach Auffassung des Gerichts konnte dem Angeklagten die Tat nicht nachgewiesen werden. Damit folgten die Richter der Verteidigung. Die Staatsanwältin hatte sieben Jahre Haft gefordert.


Die 16-jährige Sonja war im August 1987 nach einem Disco-Besuch in Bremervörde (Kreis Rotenburg) mit 67 Messerstichen getötet worden. Der 41-Jährige hatte zwar gestanden, damals mit ihr in seinem Auto geschlafen zu haben. Den Mord bestritt er aber.