Der Lauenburger CDU-Abgeordnete Norbert Brackmann fürchtet, dass die Gemeinden ansonsten “so weiterwirtschaften wie bisher“.

Stormarn. Die für Bund und Land geltende Schuldenbremse sollte auch für die Kommunen verpflichtend sein. Das hat der Lauenburger CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Brackmann in einem Interview mit der Regionalausgabe Stormarn des Hamburger Abendblattes gefordert. „Das Land Schleswig-Holstein muss die Regelung in die Gemeindeordnung und in die Kreisordnung hineinschreiben“, sagte Brackmann, der seit mehr als 30 Jahren Kreistagsabgeordneten im Kreis Herzogtum Lauenburg ist. Geschehe dies nicht, sehe er die Gefahr, „dass in den Kommunen so weitergewirtschaftet wird wie bisher“.

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Die Schuldenbremse ist eigentlich ein Verbot der Neuverschuldung , das ab dem Jahr 2020 gilt. Auf dem Weg dahin hat sich das Land per Verfassungsänderung dazu verpflichtet, die Aufnahme neuer Kredite Jahr für Jahr zu senken. Für die Kommunen gilt dies nicht, sie können weiterhin Schulden anhäufen.

Die Kommunalverfassung gehört in den Aufgabenbereich des Landesinnenminister Klaus Schlie (CDU). Er sagte der Abendblatt-Regionalausgabe: „Ich finde es völlig richtig, dass wir uns auf allen Ebenen mit der rechtlich verbindlichen Schuldenbegrenzung befassen“. Allerdings ließe sich die in der Landesverfassung verankerte Regelung „nicht eins zu eins auf die Kommunen übertragen“. Schlie: „Den Kommunen ist es nicht so leicht möglich, Einnahmen zu erhöhen oder Ausgaben zu senken.“