Das Ordnungsamt will den “Veranstalter“ der Massenparty auf Sylt notfalls vor Gericht bringen. Christoph Stüber soll rund 18.000 Euro bezahlen.
Westerland. Beim Blick nach draußen auf Eis und Schnee denkt wohl noch niemand an Beachpartys, außer Hans Wilhelm Hansen, Ordnungsamtsleiter der Gemeinde Sylt. Er hat die große Massenparty im letzten Sommer noch nicht vergessen. Denn am 13. Juni 2009 waren 5000 junge Menschen zum Sylter Flashmob auf die Insel gekommen. Es kam zu Alkoholexzessen und Schlägereien, Strand und Straßen in Westerland wurden zugemüllt. Die Gemeinde hatte im Vorwege Rettungsschwimmer und Rettungssanitäter organisiert, um ein völliges Chaos zu verhindern, und ordnete hinterher die Reinigung des Strandes und der Straßen an.
Dass das finanzielle Konsequenzen für den Initiator, den jungen Schleswig-Holsteiner Christoph Stüber (27), haben muss, steht für Hansen völlig außer Frage. Er rechnet in diesen Tagen mit spitzem Bleistift, und es ist abzusehen, dass auf Stüber eine saftige Rechnung zukommen wird. "Es wird auf Kosten in Höhe von etwa 18.000 Euro hinauslaufen", hat Hansen überschlagsmäßig ausgerechnet.
Stüber dagegen sagt im Gespräch mit dem Abendblatt gelassen: "Ich glaube nicht, dass da noch was kommt." Der junge Mann hatte im vergangenen Frühjahr aus Frust über seine Arbeitslosigkeit und eine gescheiterte Beziehung im Internet zu der spontanen Sause aufgerufen. "Wir haben ihm vorher gesagt, dass das, was er plant, eine Veranstaltung ist, für die einiges zu organisieren ist", betont Hansen. "Wir haben Herrn Stüber auch gesagt, dass wir das sonst für ihn tun müssen - auf seine Kosten." Gegen diese Ordnungsverfügung hatte Stüber aber beim Landkreis Nordfriesland Widerspruch eingelegt. "Das hat er auch fristgerecht gemacht, aber er hat bis heute seinen Widerspruch nicht begründet", sagt Hansen genervt. "Und so lange kann der Kreis über den Widerspruch nicht entscheiden." Er macht keinen Hehl daraus, dass er gern vor das Verwaltungsgericht Schleswig ziehen würde, um ein für alle Mal klären zu lassen, wie ein Flashmob einzuordnen ist. "Wir behaupten, er ist der Veranstalter. Herr Stüber sagt, er sei einer von vielen, die an der Party teilgenommen haben. Ich würde ihn gern vor Gericht bringen, weil diese Frage geklärt werden muss." Hansen hatte im vergangenen Sommer viele Anrufe aus Kommunen in ganz Deutschland bekommen, die sich bei ihm Rat holten, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich ähnliche Massensausen geplant waren.
Stüber, der inzwischen einen neuen Job und auch eine neue Freundin hat, sagte, er sei bereit, vor Gericht zu gehen, wenn die nordfriesischen Insulaner ihm eine Rechnung schicken: "Ich bin sicher, dass die Sache für Sylt schlecht aussieht. Es gibt ja gar kein Gesetz dafür." Auch Forderungen der Nord-Ostsee-Bahn NOB, die nach der Sause über extrem verschmutzte Züge klagte, fürchtet Stüber nicht: "Wenn ein Bürger in den Zug einsteigt, hat kein anderer etwas damit zu tun." Einsteigen wollte Stüber auch in die Politik. Ohne ein Programm zu haben, bewarb er sich 2009 bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein im Kreis Schleswig-Flensburg als parteiloser Einzelbewerber um einen Sitz. Stüber: "Die Chancen, nach Kiel zu kommen, liegen bei 0,0 Prozent." Zumindest in diesem Fall hat er recht behalten.