Der Prozess um die tödliche Misshandlung der kleinen Leonie (4) wird seit heute im Landgericht Hildesheim neu verhandelt.

Hildesheim. Der Tod der kleinen Leonie aus Bad Salzdetfurth (Kreis Hildesheim) wird erneut gerichtlich untersucht. Nachdem zum Auftakt des Prozesses im Landgericht Hildesheim der angeklagte Stiefvater überraschend die Aussage verweigert hatte, hat nun auch Leonies Mutter dem Gericht eine Absage erteilt. Die 32-Jährige berief sich auf ihr Recht, als Angehörige nicht aussagen zu müssen, weil sie inzwischen mit dem Angeklagten verheiratet ist. Der Polizist soll die Vierjährige so heftig geschlagen haben, dass sie starb. Der Mann war deswegen im vergangenen Jahr zu einer siebeneinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber auf, weil die obersten Richter in der Hildesheimer Urteilsbegründung auf Widersprüche gestoßen waren. Der suspendierte Polizist hatte stets seine Unschuld beteuert.

Verteidiger Oliver Hille sagte am Montag: „Mein Mandant wird zunächst keine Angaben machen.“ Der Prozess wurde daraufhin kurz nach Beginn unterbrochen. Ob der heute 41-Jährige Angeklagte sich überhaupt zu den Vorwürfen äußern wird, ließ sein Verteidiger offen.

Der suspendierte Beamte ist nach wie vor auf freiem Fuß, muss sich aber regelmäßig bei der Polizei melden. Der Prozess wird am Mittwoch mit der Befragung von Leonies Mutter fortgesetzt, mit der der Angeklagte inzwischen verheiratet ist. Ob sie ebenfalls von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen wird, ist unklar.

Im ersten Prozess war das Gericht zu der Auffassung gekommen, dass der Mann mit Leonie nicht zurechtgekommen war und das Mädchen geschlagen hatte, nachdem es in die Hose gemacht hatte. Fünf Tage später soll er Leonie erneut so heftig ins Gesicht geschlagen haben, dass sie bewusstlos wurde und Tage später in einer Kinderklinik starb.

In der Neuauflage des Prozesses soll nun ein psychiatrischer Sachverständiger klären, ob der Angeklagte möglicherweise im Affekt handelte. Die Bundesrichter bemängelten an dem Urteil außerdem, dass es einen Widerspruch zu dem Zeitpunkt der zugefügten Verletzungen enthalte.

„Uns geht es darum, dass dieser Widerspruch aufgeklärt wird“, sagte Verteidiger Hille am Rande des Prozesses. „Jetzt möchte ich erstmal sehen, wie die Beweisaufnahme verläuft.“ Der Anwalt will gemeinsam mit seinem Mandanten im Laufe des Verfahrens entscheiden, ob noch etwas richtigzustellen sei. Der Angeklagte hatte in dem ersten Verfahren die Vorwürfe bestritten. Er macht einen Unfall für den Tod der Vierjährigen verantwortlich. (dpa)