Im Prozess um den gewaltsamen Tod der kleinen Leonie hat der Staatsanwalt eine achtjährige Haftstrafe für den angeklagten Polizisten gefordert.

Hildesheim. "Nur der Angeklagte kommt als Verursacher der Verletzungen in Frage", sagte er am Montag im Hildesheimer Landgericht. Der Polizist muss sich verantworten, weil er die vierjährige Tochter seiner Lebensgefährtin so stark geschlagen haben soll, dass sie später ihren schweren Verletzungen erlag. Das Gericht erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft noch im Gerichtssaal einen Haftbefehl gegen den Mann, der bisher auf freiem Fuß war.

Leonies Mutter und der Angeklagte waren erst im vergangenen Jahr zusammengezogen. Das Verhalten habe sich zunehmend gegen den neuen Ziehvater gerichtet, sagte Scholz in seinem Plädoyer. Am 21. November habe er sie dann zum ersten Mal so heftig an die linke Kopfseite geschlagen, dass der Schläfenmuskel gerissen sei. "Das muss ein fürchterlicher Schlag für dieses kleine zarte Mädchen gewesen sein", sagte Scholz. Fünf Tage später habe er das Mädchen erneut geschlagen und so heftig geschüttelt, dass Leonies Kopf überstreckt wurde und der Hirndruck zunahm. Am 28. November erlag sie im Krankenhaus diesen schweren Verletzungen.

Der Verteidiger Michael Heinrichs sah in seinem Plädoyer erhebliche Zweifel an der Schuld seines Mandanten und beantragte, ihn freizusprechen. Es sei nicht auszuschließen, dass sich das Mädchen die erste Verletzung bei einem Besuch der Großmutter am gleichen Tag zugezogen habe. Die erste Verletzung wiederum könnte auch von einem Sturz kommen.

Diese Versionen hatten auch der Angeklagte und die Mutter von Leonie im Verlauf des Verfahrens präsentiert. Staatsanwalt Scholz kündigte nun an, auch gegen die Mutter ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage und unterlassener Hilfeleistung einzuleiten.

Der Angeklagte war bereits vier Monate in Haft gewesen. Als Leonies Mutter ihn in der Haft geheiratet hatte, war er jedoch auf freien Fuß gekommen. In der Begründung für den erneuten Haftbefehl ließ der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl nun erkennen, dass die Schwurgerichtsverfahren ebenso wie die Staatsanwaltschaft von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist.

Der Angeklagte hingegen blieb auch in seinem letzten Wort bei seiner bisherigen Darstellung: "Ich habe Leonie nicht geschlagen. Ich habe ihr gar nichts getan. Ich könnte niemals und unter keinen Umständen ein Kind schlagen." Das Urteil wird am Donnerstag gesprochen.