Der 40 Jahre alte Polizist schüttelte die vierjährige Tochter seiner damaligen Freundin zu Tode. Selbst ein Richter ist fassungslos.

Hildesheim. Ein Polizeibeamter ist wegen der Tötung der kleinen Leonie vom Hildesheimer Landgericht zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann aus Bad Salzdetfurth die vierjährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin im vergangenen Jahr so schwer misshandelte, dass sie starb. Der 40-Jährige habe Leonie "heftigst, absolut gefühllos und ihre Leiden missachtend" geschlagen, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl heute in seiner Urteilsbegründung.

Das Gericht blieb mit der Strafe knapp unter der Forderung des Staatsanwaltes, der acht Jahre Haft beantragt hatte. Der Verteidiger hingegen hatte Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Er kündigte an, Revision einzulegen. Der Polizist hatte in dem Verfahren stets seine Unschuld beteuert.

Das Gericht stützte sich in seinem Urteil vor allem auf das Gutachten eines Gerichtsmediziners. Er hatte festgestellt, dass sich das kleine Mädchen die extremen Verletzungen nicht durch einen Sturz oder einen anderen Unfall im Haushalt zugezogen haben kann.

Der 40-Jährige war erst im vergangenen Jahr mit der Mutter von Leonie zusammengezogen. Später verschlechterte sich das Verhältnis zwischen ihm und der Vierjährigen zunehmend. Am 21. November schlug der Mann nach Überzeugung der Richter dann zum ersten Mal so heftig gegen Leonies Kopf, dass der Schläfenmuskel riss. "Die Ohrfeige muss derart brutal gewesen sein, dass ich es mir nicht vorstellen kann", sagte Richter Pohl.

Fünf Tage später schüttelte er das Mädchen laut Urteil erneut so heftig, dass Leonies Kopf überstreckt wurde und der Hirndruck zunahm. Am 28. November erlag sie dann im Krankenhaus diesen schweren Verletzungen.

Die Mutter von Leonie stellte sich im gesamten Verfahren hinter die Version des Angeklagten und heiratete ihn zwischenzeitlich sogar. Richter Pohl griff auch die 31-Jährige scharf an. Sie habe von den brutalen Schlägen gegen ihre Tochter gewusst und im Prozess für ihren Ehemann gelogen. "Das ist die Aussage einer bis über beide Ohren verliebten Frau. Man könnte es auch noch anders nennen", sagte Pohl in Anspielung auf eine mögliche Abhängigkeit der jungen Frau von dem Polizisten. Die Mutter wolle ihre Beziehung zu dem Angeklagten um jeden Preis halten: "Auch um den Preis, dass der Tod ihres Kindes für die Öffentlichkeit nicht aufgeklärt werden kann."

Der derzeit vom Dienst suspendierte Beamte wird wegen der Haftstrafe seinen Job auf jeden Fall verlieren, wenn das Urteil rechtskräftig wird, wie Richter Ulrich Pohl erklärte: "Nach dieser Tat braucht er auch wahrlich nicht mehr Polizeibeamter sein."