Geesthacht. Der Baubeginn auf der Fläche der alten Tischlerei Grabau steht kurz bevor. Es könnten sich aber noch einige Hindernisse ergeben.
Die letzten Tage des leer stehenden Gebäudes der Tischlerei Grabau sind gezählt. Seit dem 5. Oktober ist es von einem Bauzaun umgeben, an dem unübersehbar bedruckte Planen zeigen, wer hier bald neue Häuser errichten wird. Vis-à-vis der bezogenen Wohnblöcke der Geesthachter Hafencity wird auf einer Tafel der Firma Bunte mit Piktogrammen auf einzuhaltende Arbeitssicherheitsmaßnahmen auf der Demnächst-Baustelle hingewiesen.
Die „Johann Bunte Bauunternehmung“ aus Papenburg steht in den Startlöchern, die Lücke der Wohnbebauung an der Steinstraße gegenüber der Baustraße zu schließen. Vor dem Hintergrund steigender Zinsen für Baukredite strebt das Unternehmen möglichst umgehend eine Baugenehmigung an, berichtet die Stadtverwaltung. Noch in diesem Monat könnte der Abriss des Grabau-Gebäudes erfolgen, verkündete Geesthachts Bürgermeister Olaf Schulze jüngst beim Jahrestreffen der Wirtschaftlichen Vereinigung.
Bunte baut in der Geesthachter Hafencity 203 Wohnungen
Ein Abrisstermin im Frühherbst hatte sich zerschlagen, weil entdeckt worden war, dass sich Rauchschwalben in dem Bau eingenistet hatten. So musste erst auf den Abflug der bedrohten Zugvögel gewartet werden.
Die Nachweise gebäudebrütender Rauchschwalben und Mehlschwalben mit Rote-Liste-Status sowie weiterer ungefährdeter Gebäudebrüter wie Hausrotschwanz, Haussperlinge seien beachtlich, heißt es in dem biologischen Gutachten zur Fläche. Die Anwesenheit von Fledermäusen wurde während der Begehung allerdings nicht festgestellt. So gibt der Sachverständige grünes Licht, sofern Nisthilfen als Ausgleich für die Lebensraumverluste installiert werden.
Geesthachter Ratsversammlung muss noch Vertrag mit Bunte zustimmen
Ob es denn nun wirklich losgeht auf dem 19.828 Quadratmeter großen Areal des Westhafen II/Elbblick entscheidet sich auf der Ratsversammlung am Freitag, 9. Dezember (17.30 Uhr, Rathaus). Der Ausschuss für Stadt- und Verkehrsplanung hatte den mit Bunte nötigen städtebaulichen Vertrag über eine Mietpreisbegrenzung für einen Teil der entstehenden Wohnungen, den Erschließungsvertrag samt „Grünem Balkon“ als Erholungsanlage sowie den Satzungsbeschluss zum Westhafen II bereits vor zwei Wochen diskutiert – und dann durchgewinkt.
Damit sind während der Ratsversammlung eigentlich keine Hindernisse mehr für das Vorhaben zu erwarten. Ein Vertrag bezüglich der Mietpreisbegrenzung werde zum Zeitpunkt der Ratssitzung bereits in notarieller Form abgeschlossen sein, teilte die Verwaltung mit. Der Vertrag trete aber nur in Kraft, wenn die Ratsversammlung den Vertrag genehmige.
52 der 203 Wohnungen unterliegen der Mietpreisbegrenzung
Demnach geht es bei dem Projekt um insgesamt 203 Wohnungen in neun Mehrfamilienhäusern, darunter 53 Eigentumswohnungen. 52 Wohnungen – 25 Prozent – mit einem bis drei Zimmern an der Steinstraße sollen der Mitpreisbegrenzung unterliegen, wie in Geesthacht mittlerweile üblich.
Diese Wohnungen entsprechen 20,9 Prozent der auf dem Areal entstehenden Wohnfläche. Zwei Verträge mit der Bauunternehmung Züblin (Elbterrassen II und IV) nach diesem Vorbild sind bereits geschlossen worden, ein weiterer mit der Gerner Projekt KG (Finkenweg Nord) soll demnächst abgeschlossen werden.
Erschließung bis spätestens 31. Dezember 2025
Unter Umständen könnte die eine oder andere dieser Wohnungen übrigens auch ohne Mietpreisbindung vermietet werden. Dann nämlich, wenn sich binnen sechs Wochen nach Veröffentlichung des Mietangebotes in der örtlichen Tagespresse kein Mietinteressent beim Eigentümer, der Stadt oder dem Vorhabenträger meldet, der die geforderten Einkommensgrenzen einhält. Die Stadt muss aber informiert werden und hat zunächst selbst die Chance, binnen eines Monats Interessenten zu finden.
Die Bindungsfrist beträgt 20 Jahre, der Mietzins liegt aktuell bei 8 Euro/m² Kaltmiete. Mieterhöhungen sind möglich. Zugrunde gelegt wird eine Orientierung an den Regeln der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Die Belegungen der Wohnungen obliegt dem Eigentümer. Der Vertrag regelt, dass nur an Personen mit Wohnungsberechtigungsschein vermietet wird.
Und einen festen Termin gibt es auch: Der Erschließungsträger verpflichtet sich, die Entwässerung sowie die Straßen- und Wegeflächen und die Grünanlagen bis zum 31. Dezember 2025 fertigzustellen. Sofern die Baugenehmigung nun erteilt wird, anderenfalls verschiebt sich der Zeitpunkt nach hinten.
Liegen Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg im Boden?
Neben der schwierig einzuschätzenden allgemeinen Entwicklung mit vielleicht entstehenden Lieferengpässen für Baustoffe lauert möglicherweise auch auf dem Gelände selbst die eine oder andere Überraschung. Denn nach den Erkenntnissen des Kampfmittelräumdienstes gibt es für den mittleren Teil des Plangebietes und zwei Teilbereiche im Nordosten und Südwesten einen Verdacht auf Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg, die hier noch im Boden stecken könnten. Auf dem benachbarten Züblin-Gelände waren vor zwei Jahren zwei Blindgänger entdeckt worden. Vor Baubeginn werden im gesamten Bereich Kampfmittelsondierungen durchgeführt. Auf die Spur der möglichen Blindgänger kam der Kampfmittelräumdienst Schleswig-Holstein durch die Auswertung von alliierten Kriegsluftbildern.
Mit einer problematischen Verkehrsbelastung nach Fertigstellung der Gebäude rechnet die Verwaltung übrigens nicht für diesen Abschnitt der Steinstraße. Die verkehrstechnische Stellungnahme habe eine Steigerung des Tagesverkehrsaufkommens um elf Prozent ergeben, heißt es. Und die Verkehrsbelastung auf der Straße Elbblick lasse nur eine Steigerung um acht Prozent erwarten.
Mit problematischer Verkehrsbelastung wird nicht gerechnet
„Folglich ergeben sich für den oben genannten Knotenpunkt Steinstraße / Elbblick / Baustraße auch unter Berücksichtigung geringfügig erhöhter Verkehre durch die Planungen keine signifikanten Abweichungen von den Aussagen der übergeordneten Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2019“, berichtet die Verwaltung.
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Allerdings wird das Neubauvorhaben auch an den Straßen Spuren hinterlassen. Das Sträßchen Elbblick wird im Rahmen des Bebauungsplans gespiegelt, um eine Umfahrung der zentralen Stellplätze zu ermöglichen. Um den ruhenden Verkehr unterzubringen, wird die Steinstraße zur Schaffung von längsseitigen Parkbuchten und wegen der Bushaltestelle um drei Meter nach Süden zulasten des Privatgrundstücks erweitert.
„Die Neuordnung des Straßenraums steht mit der Entwicklung des gesamten Westhafenareals in Zusammenhang. Die Inanspruchnahme privater Flächen im genannten Umfang ist erforderlich, um eine durchgängige Qualifizierung des Straßenquerschnittes der Steinstraße zu ermöglichen“, argumentiert die Verwaltung.