Lauenburg. Keine Ampel, kein Zebrastreifen, aber schnell fahrende Autos. Warum es so schwer ist, für die Bewohner mehr Sicherheit zu schaffen.

Fast 140 Familien haben im Wohngebiet Birnbaumkamp mittlerweile ein neues Zuhause gefunden. Kinder, die nicht mit dem Auto in die Schule gebracht werden, sind auf den Bus angewiesen – entweder in Richtung Stadtzentrum oder in eine der Geesthachter Schulen. Die Eltern dürften froh sein, wenn sie ihre Sprösslinge am Nachmittag wieder wohlbehalten im Birnbaumkamp zu Hause wissen, denn auf dem Schulweg müssen die Kinder die viel befahrene Bundesstraße 5 überqueren.

„Oft wird mir angst und bange“, sagt ein Busfahrer, der regelmäßig die Strecke zwischen Geesthacht und Lauenburg befährt. Er sieht oft noch im Rückspiegel, wie die Kinder an der Haltestelle Elbkamp versuchen, eine Lücke zwischen den schnell fahrenden Autos zu finden. Tempo 70 ist hier erlaubt, und selbst daran würden sich nicht alle Autofahrer halten. Es gibt weder eine Ampel noch ein Zebrastreifen, um das Stück des Schulweges sicherer zu machen. „Manche Kinder laufen hinter dem Bus auf die Straße. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis etwas passiert“, sagt er. Das wollen die Lauenburger Grünen und die SPD nicht riskieren. Beide Fraktionen haben für die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am Montag, 13. November, einen entsprechenden Antrag eingereicht.

Tempo 70 auf der B5: Gefährlichter Schulweg in Lauenburg

Vorstöße der Lauenburger Verwaltung gab es bereits einige, die Verkehrssituation auf der B5 in Höhe Birnbaumkamp zu entschärfen. Die scheinbar einfachste Lösung wäre es, das Ortsschild in Richtung Westen zu verschieben, sodass – wie innerorts geregelt – nicht mehr als 50 km/h gefahren werden darf. Grundsätzlich ist für die Aufstellung der Ortseingangsschilder die untere Straßenbehörde des Kreises zuständig. Geht es um die Lage des Ortsschildes an einer Bundesstraße, greifen außerdem die „Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraßen“.

Doch nicht immer kennzeichnet das Ortsschild die Gemeindegrenze – so auch am westlichen Lauenburger Stadtrand. Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung bestimmt: Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden und die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße erkennbar beginnt. „Das hat die Verwaltung für den Birnbaumkamp vom Kreis prüfen lassen. Der Lärmschutzwall steht dem entgegen“, weiß Thorsten Pollfuß, Fraktionschef der Grünen.

Zu wenig Fußgänger, um eine Querungshilfe zu genehmigen

Wer mit dem Bus aus Geesthacht kommt und nicht den lebensgefährlichen Weg über die Bundesstraße nehmen möchte, muss bis zur Haltestelle Sportplatz fahren. Hier gibt es eine sogenannte Bedarfsampel. Doch das bedeutet einen großen Umweg, den nicht nur Schüler scheuen. Eine solche Ampel auch in Höhe des Birnbaumkamp zu installieren, scheitert an der dennoch vergleichsweise geringen Zahl der Menschen, die diese nutzen würden. Nur rund sechs Kilometer weiter auf der B5 in Richtung Geesthacht wurde kürzlich eine 82-Jährige angefahren und schwer verletzt. Sie wollte die Straße überqueren, um in der Nettofiliale einkaufen zu gehen. Der Bürgerverein Grünhof-Tesperhude setzt sich schon lange dafür ein, an dieser Stelle eine Ampel zu installieren.

Das Vorhaben scheitert aber an den behördlichen Vorgaben: Mindestens 50 Fußgänger müssen in den Spitzenstunden eines Werktags gezählt werden, damit eine Querungshilfe genehmigt wird. Das kann eine Behelfsampel oder eine Sprunginsel sein. Die Zahl der Fahrzeuge auf der Straße ist dabei unerheblich. Das haben die Autoren des Verkehrsgutachtens von 2015 offenbar nicht bedacht. Die Gutachter schlugen in Höhe Birnbaumkamp eine Mittelinsel vor, damit der einseitige Geh- und Radweg auf der anderen Straßenseite sicher erreicht werden kann.

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Grüne: Gegen Ablehnung des Tempolimits rechtlich vorgehen

Für die Grünen und die SPD bleibt damit nur, die Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich auf 50 Kilometer pro Stunde zu drosseln. „Auf der B5 auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Ortsausgang Lauenburg in Richtung Geesthacht und Glüsinger Weg/Ecke Elbkamp sollen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sowie ein allgemeines Überholverbot dauerhaft in beide Richtungen ein- bzw. fortgeführt werden“, heißt es im Antrag der SPD.

Die Grünen gehen noch einen Schritt weiter. Vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung dazu bereits Gespräche mit der unteren Straßenverkehrsbehörde geführt hat, fordert die Fraktion, einen schriftlichen Bescheid über die Ablehnungsgründe, damit die Stadt dagegen mit rechtlichen Mitteln vorgehen könne. Die Grünen verweisen in diesem Zusammenhang auf die aus ihrer Sicht vergleichbare Situation sechs Kilometer weiter in Grünhof, wo bereits Tempo 50 gilt. „Eine Weigerung der Straßenverkehrsbehörde, eine solche Tempobegrenzung einzurichten, ist daher nicht nachvollziehbar. Aus Gleichbehandlungsgründen ist die Geschwindigkeitsbeschränkung einzurichten“, heißt es in dem Antrag. Die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am Montag, 13. November, beginnt um 19 Uhr im Haus der Begegnung, Fürstengarten 29.