Bevor sich die Abgeordneten auf einen Umbauplan einigen, muss das Baumanagement mit den drei in Frage kommenden Architekten verhandeln.

Hannover. Die endlose Geschichte um die Neugestaltung des niedersächsischen Landtags ist um ein Kapitel reicher: Selbst wenn sich die Abgeordneten am nächsten Dienstag bei ihrer Beratung im Landtag auf einen Bauplan einigen, hat die Entscheidung nur einen vorläufigen Charakter. Laut EU-Vergaberecht muss das staatliche Baumanagement in den nächsten Wochen nämlich noch mit den drei Preisträgern des Architektenwettbewerbs über Details wie die Leistungsfähigkeit des Büros oder die Kosten zur Umsetzung verhandeln.

Entsprechend des rechtlichen Rahmens könne erst daraufhin eine Entscheidung gefällt werden, sagte Landtagsdirektor Wolfgang Göke am Mittwoch in Hannover. Mit dem Beginn des Verhandlungsverfahrens rückt eine endgültige Entscheidung für eine Umbauvariante somit zunächst wieder in die Ferne.

Erst in der vergangenen Woche hatten sich die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen dafür ausgesprochen, die ursprünglich für die Baukommission vorgesehene endgültige Entscheidung im Landtag zu treffen.Die Parlamentarier sollen am Dienstag „ohne Zeitdruck“ und frei von Fraktionsvorgaben abstimmen. Die Entscheidung des Landtags ist laut Göke trotz des laufenden EU-Verfahrens jedoch „von großer Bedeutung“. Sie werde in das rechtlich gebundene Verfahren einfließen.

Abbruch des Wettbewerbs hätte rechtliche Folgen

In letzter Konsequenz liege die Entscheidungsgewalt ohnehin weiterhin beim Parlament. Generell sei der Landtag zwar an die Umsetzung eines Wettbewerbsentwurfs gebunden, wie jeder andere Bauherr könne aber auch der Landtag sagen „Ich habe es mir anders überlegt“. So könne das Plenum auch empfehlen, aus dem laufenden Architektenwettbewerb auszusteigen. Jedoch müsse dabei von rechtlichen Konsequenzen ausgegangen werden, betonte Göke. Was in einem solchen Fall passiert, sei noch nicht planbar, da es von den Reaktionen und Ansprüchen der drei beteiligten Architekten abhänge.

Grüne: Brief des Finanzministers nur „plumper Versuch“

Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) hatte Landtagspräsident Hermann Dinkla in einem Brief über das spezielle EU-Vergaberecht informiert. Aus Sicht der Landtagsgrünen ist das Schreiben jedoch nur ein „plumper Versuch“, Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten zum Landtagsumbau zu nehmen. Eine Überprüfung des Möllring-Briefs durch die Architektenkammer Niedersachsen habe bestätigt, dass jeder der drei Preisträger als Auftraggeber in Betracht käme. Die anderslautenden Äußerungen des Ministers seien nicht zutreffend, sagte Enno Hagenah.

In den vergangenen Wochen hat der Umbau des maroden Plenargebäudes immer wieder für Diskussionen gesorgt. Im Parlament gibt es innerhalb der Fraktionen kontroverse Auffassungen über die Neugestaltung. Auch wenn ein Großteil der Abgeordneten aus den Reihen von CDU, FDP und SPD für den Siegerentwurf und damit den Abriss des Plenargebäudes ist, wird die Entscheidung im Parlament sehr knapp ausfallen. Im Falle eines Abrisses hatte die Witwe des Landtags-Architekten Dieter Oesterlen eine Klage angedroht.