Das Schweriner Diakoniewerk ist mit seiner Klage vor dem Verfassungsgericht gegen die Offenlegung seiner Kita-Finanzen gescheitert.
Greifswald. Im Streit um die Kita-Finanzen vor dem Landesverfassungsgericht hat das Schweriner Diakoniewerk Neues Ufer seine Verfassungsbeschwerde zurückgezogen. Zuvor hatten die Greifswalder Richter am Donnerstag erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klage deutlich gemacht. Die Beschwerde des Diakoniewerks hatte sich gegen einen Passus im Kindertagesförderungsgesetz (KiFöG) gerichtet, der alle Träger von Kindertagestätten dazu verpflichtet, die Einnahmen und Ausgaben der Einrichtungen „nachvollziehbar, transparent sowie durch Nachweise belegt“ darzulegen. Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) begrüßte die Rücknahme der Klage. Dies komme sowohl den Eltern als auch den Trägern der Kindertagesstätten zugute, sagte sie. „Jetzt besteht Rechtssicherheit.“
Das Diakoniewerk war vor das Verfassungsgericht gezogen, weil die seit August 2010 geltende Regelung im KiFöG aus seiner Sicht die verfassungsrechtlich garantierte Berufsfreiheit und das kirchliche Selbstbestimmungsrecht verletzen. Die Regelung, alle Einnahmen und Ausgaben mit Nachweisen zu belegen, sei unverhältnismäßig und unangemessen, sagte der Anwalt des Diakoniewerkes, Martin Lorentz. Betroffen wären auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Nach Angaben der Kläger hatte der Landkreis Ludwigslust-Parchim für die Entgeltberechnung von zwei Kitas die Vorlage sämtlicher Unterlagen über die Einnahmen und Ausgaben verlangt. Weil das Diakoniewerk sich weigerte, konnten die Verhandlungen nicht abgeschlossen werden.
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Unter Moderation des Sozialministeriums wollen sich die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Verbände der Kita-Träger nun auf eine einheitliche Auslegung der strittigen Formulierung einigen. „Wir werten die Entscheidung als einen Teilerfolg“, sagte Diakonie-Anwalt Lorentz. Der Landkreistag signalisierte Gesprächsbereitschaft. „Transparenz heißt nicht, dass jeder Zettel vorgelegt werden muss“, sagte Verbands-Geschäftsführer Jan-Peter Schröder. Es müsse aber belegt werden, dass die Gelder einrichtungsbezogen und angemessen verwendet wurden, sagte er. Jährlich fließen in Mecklenburg-Vorpommern rund 500 Millionen Euro Steuergeld und Elternbeiträge in die Kindertagesförderung. In diesem Jahr stellt allein das Land rund 133 Millionen Euro bereit.
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Das Verfassungsgericht unter Vorsitz von Präsidentin Hannelore Kohl hatte erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde geäußert. Die Richter argumentierten, dass als Fachgericht zunächst das Verwaltungsgericht zuständig sei und der Beschwerdeführer den rechtlichen Rahmen über die Fachgerichte nicht ausgeschöpft habe. Zugleich wies das Gericht aber die Befürchtung des Diakoniewerks zurück, dass die strittige Formulierung die Vorlage sämtlicher Einnahmen und Ausgaben durch alle Belege vorschreibe. Der Kläger lege die Formulierung belastender aus als der Gesetzesgeber, sagte Richter Sven Nickels. Das Diakoniewerk will, dass nur bei Zweifeln an der Plausibilität die Belege tiefgründiger geprüft werden. Vor der Neuregelung sah das Gesetz vor, die Kosten plausibel darzustellen. (dpa)