Sicherungsverwahrung soll künftig “so wenig wie möglich“ belastend sein. Vollzugslockerungen wie Urlaub sollen früher möglich sein.

Berlin/Osnabrück. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Rechte gefährlicher Straftäter in Sicherungsverwahrung stärken. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf ein zwölfseitiges Eckpunktepapier der Ministerin zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung. Damit will Leutheusser-Schnarrenberger die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, das die bisherigen Vorschriften im Mai gekippt hatte. Vertreter von Bund und Ländern wollen die Eckpunkte am 16. August in Berlin beraten.

Die Eckpunkte sehen unter anderem vor, dass Straftäter, die für eine Sicherungsverwahrung infrage kommen, schon während der Haft „individuell und intensiv“ psycho- und sozialtherapeutisch betreut werden müssen. Ansonsten darf der Betroffene nicht in Sicherungsverwahrung genommen werden. In jedem Fall müsse ein Gutachter die anhaltende Gefährlichkeit des Häftlings am Ende seiner Haftzeit nochmals bestätigen, ehe eine Sicherungsverwahrung vollstreckt werden kann. Therapie- und Betreuungsangebote sollen Sicherungsverwahrte künftig auch gerichtlich durchsetzen könne.

In der Praxis soll die Sicherungsverwahrung den Eckpunkten zufolge künftig „so wenig wie möglich belastend“ und den „allgemeinen Lebensverhältnissen angepasst“ sein. Es solle „möglichst früh“ Vollzugslockerungen wie Freigang oder Urlaub geben. Außerdem solle in kürzeren Abständen als bisher, zum Beispiel bei jährlichen Kontrollen, gerichtlich geprüft werden, ob eine Sicherungsverwahrung beendet werden kann. Wer zehn Jahre oder länger untergebracht ist, soll alle sechs Monate begutachtet werden. (epd)