Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte rügt Umgang mit Schwerverbrechern. Sicherungsverwahrung wurde bereits neu geregelt.
Strassburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland in zwei Fällen erneut wegen der umstrittenen Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Bundesregierung muss einem 78-jährigen Mann aus Aachen, der 2008 aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurde, 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Einem 59-jährigen Beschwerdeführer, der in Straubing in Sicherungsverwahrung untergebracht ist, sprach der EGMR am Donnerstag in Straßburg 20.000 Euro Entschädigung zu.
Bei ihm handelt es sich um einen so genannten „Altfall“, da die rückwirkende Sicherungsverwahrung, gegen die er klagte, in Deutschland bereits abgeschafft ist. Die EGMR-Richter erkannten einen Verstoß gegen den Grundsatz „keine Strafe ohne Gesetz“ an, würdigten jedoch gleichzeitig die Reform der Sicherungsverwahrung, die in Deutschland bis 2013 abgeschlossen sein muss.
Im Falle des 78-Jährigen bemängeln die Straßburger Richter nicht die Sicherungsverwahrung grundsätzlich, sondern nur die Langsamkeit deutscher Gerichte, zu einer Entscheidung darüber zu kommen. Die Justiz hat neun Monate dazu gebraucht, in den Augen des EGMR ein klarer Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Beide Männer sind wegen Raubes und Mordversuches mehrfach vorbestraft. (dpa)