Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte machte den Umbau im Gefängnis Fuhlsbüttel erforderlich.

Hamburg. Hamburgs Justizsenator Heino Vahldieck (CDU) hat in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel (Santa Fu) eine neue Unterbringung für Sicherungsverwahrte vorgestellt. In die Räumlichkeiten werden in den kommenden Wochen 14 Täter einziehen, die ihre Strafe verbüßt haben und derzeit in Sicherungsverwahrung sind oder diese erst antreten werden. Nicht betroffen sind solche, bei denen die Entlassung ansteht, betonte Vahldieck.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) darf bei der Unterbringung von Sicherungsverwahrten kein räumlicher oder organisatorischer Bezug zu den Gefangenen im Strafvollzug bestehen. Mit dem Umbau der Station sei dem Rechnung getragen worden, erklärte der Senator.

Sicherungsverwahrung ist nicht gleich „Knast“: Im Gegensatz zu gewöhnlichen Strafgefangenen genießen die Sicherungsverwahrten größere Freiheiten, erklärte Johannes Düwel, Leiter des Strafvollzugsamts. Sie dürfen zum Beispiel mehr Besuch empfangen und soviel telefonieren, wie sie wollen. Die sogenannte Aufschlusszeit ist ebenfalls verlängert, sie reicht abends bis 21 Uhr. Außerdem sind mehr persönliche Gegenstände in den Zellen erlaubt. Anders als noch im Strafvollzug kochen die Insassen unter Anleitung in einer gemeinsamen Küche. Waschmaschine und Trockner finden sich in einem eigenen Raum.

Auch die Wohnsituation der Sicherungsverwahrten ist besser als bei normalen Gefangenen: Auf der Station in der JVA Fuhlsbüttel wurden im Rahmen des Umbaus zwei Standardzellen zu einem großen Raum zusammengelegt. In dem Zimmer stehen Bett, Tisch und Couch aus schwer entflammbarem Material, außerdem gibt es Regale und Vorhänge. Bis auf die Gitterstäbe vor dem Fenster erinnern die Räume stark an eine Jugendherberge. Sie sind hell und sollen wohnlich sein. Toilette und Waschbecken liegen hinter einer Trennwand. Zwei Räume auf den insgesamt drei Etagen sind sogar behindertengerecht ausgestattet.

Auf den Hof dürfen die Insassen ebenfalls länger als die Strafgefangenen. Im Außenbereich können sie beispielsweise Gemüsebeete anlegen. Wer als Sicherungsverwahrter arbeitsfähig ist, muss auch bis zur Rente arbeiten. Dafür gibt es einen Werkhof, in dem sie eine Ausbildung etwa als Tischler oder Schlosser machen können. Von der Vergütung behalten sie mehr Geld als die Insassen im Strafvollzug. Der Kontakt zu ihnen soll trotz Abstandgebots aber generell immer möglich sein, betonte Düwel. Viele hätten Freunde und Bekannte in der JVA. „Aber wenn sie es wollen, müssen sie genug Distanz haben.“

In der Sicherungsverwahrung bleiben besonders gefährliche Täter auch nach dem Ende ihrer Haftzeit eingesperrt, um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass die Täter sehr wahrscheinlich erneut schwere Verbrechen begehen werden. (dpa)