Nachhilfe oder Vereinsbeiträge können bar abgerechnet werden. Von der Leyen kommt bei Hartz IV den Forderungen der CSU entgegen.
Düsseldorf/Berlin. Das Bildungspaket für Kinder aus Hartz-IV-Familien soll angeblich weiter nachgebessert werden. Das Arbeitsministerium werde der Forderung der CSU nachgeben, dass die Leistungen für Kinder nicht zwingend über Gutscheine oder Chipkarten abgerechnet werden müssten, schreibt die „Rheinische Post“ unter Berufung auf Regierungskreise. Auch eine direkte Barabrechnung solle möglich sein.
Allerdings sollten nicht die Eltern das Geld in die Hand bekommen. Es solle vielmehr direkt an Vereine, Musikschulen oder Nachhilfe-Institute fließen können. Die Länder sollten selbstständig entscheiden können, mit welchem System sie die Bildungsleistungen für Kinder abrechnen wollten. Die Änderung soll dem Bericht zufolge in den Gesetzentwurf einfließen, der am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden soll.
Das Bildungspaket von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) soll im Rahmen der Hartz-IV-Reform die Leistungen für Kinder erhöhen. Es besteht aus bereits heute geleisteten Zahlungen für Schulmaterial sowie Zuschüssen zu Schul- und Kindergarten-Mittagessen und Nachhilfeunterricht in bestimmten Fällen. Zehn Euro im Monat soll es für Vereinsbeiträge oder andere Freizeitunternehmungen geben. Außer für Schulsachen sollen die Leistungen nach den bisherigen Plänen nicht ausgezahlt, sondern in Form von Gutscheinen oder langfristig über Chipkarten erbracht werden.