Die Kosten für die privaten Haushalte seien zu hoch veranschlagt. Auch Bundespräsident Wulff hat Zweifel an Merkels Laufzeiten-Plan.
Berlin/München. Das Bundesumweltministerium übt Kritik am Gutachten, das für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Bewertungsgrundlage für die geplante Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken ist. Kosten, die private Haushalte künftig jährlich für den Klimaschutz zahlen müssten, seien zu hoch angesetzt worden, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf eine interne Einschätzung des Ministeriums. Die angesetzten 2000 Euro durch höhere Mieten und steigende Verkehrskosten seien Extremfälle, „die offensichtlich bewusst ausgewählt worden sind, um Klimaschutz und Umstrukturierung der Energieversorgung zu diskreditieren“, zitierte die Zeitung aus dem Papier.
Das Papier aus Norbert Röttgens (CDU) Haus werfe den Gutachtern zudem vor, den „Nutzen einer ambitionierten Klimapolitik und der Entwicklung von zukunftsorientierten Energieversorgungsstrukturen“ zu ignorieren. Der Zeitung zufolge bestätigte das Ministerium die Existenz der Einschätzung. Umweltminister Röttgen erklärte jedoch, ihm sei das Papier nicht bekannt. „Es ist inhaltlich nicht maßgeblich.“ Das Gutachten werde von ihm nicht infrage gestellt. Bis Ende September will die Bundesregierung auch auf Grundlage des Gutachtens ein neues Energiekonzept verabschieden.
Kanzlerin Merkel will nach Angaben aus Koalitionskreisen am Sonntag den Streit über die Laufzeitenverlängerung für Atomkraftwerke lösen. Bei einem Koalitionsgipfel soll auch festgelegt werden, wie die geplante Brennelementesteuer ausgestaltet werden soll.
Das Bundespräsidialamt hält nach einem Zeitungsbericht nur eine Laufzeitverlängerung für die deutschen Atomkraftwerke von maximal neun Jahren für möglich. Dies gelte jedenfalls, wenn eine Zustimmungspflicht des Bundesrates vermieden werden solle, berichtet das „Handelsblatt“. Die Zeitung beruft sich auf Informationen aus Regierungskreisen über ein internes Gutachten der Verfassungsjuristen von Bundespräsident Christian Wulff.
Die Bundesregierung hat bislang den Eindruck erweckt, es könne auf zusätzliche Laufzeiten zwischen 10 und 15 Jahren hinauslaufen. Die Zeitung schreibt weiter, seit Wochen hielten die Verfassungsjuristen die rechtliche Bewertung unter Verschluss. Das Bundespräsidialamt habe sich allerdings gegenüber dem Kanzleramt bereits geäußert.