Wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist die bisherige Sicherungsverwahrung rechtswidrig.
Berlin. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hält trotz des Widerstands unter anderem aus der FDP an seinem Konzept einer nachträglichen Sicherungsunterbringung für gefährliche Straftäter fest. Dies sei zwar keine Ideallösung, aber dennoch ein guter Weg, sagte de Maizière am Sonntag im Deutschlandfunk. Damit würden die Öffentlichkeit geschützt und der Rechtsstaat bewahrt. Der Minister wies darauf hin, dass die Regierung bei dem Thema unter Zeitdruck stehe und man deshalb keine lange Grundsatzdebatte führen könne.
Wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 können einige gefährliche Straftäter, die zu einer Haftstrafe samt anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden waren, mit ihrer Entlassung rechnen. Das Straßburger Gericht hatte es für menschenrechtswidrig erklärt, dass die Sicherungsverwahrung, die bis 1998 nur für die Dauer von zehn Jahren verhängt werden konnte, für einige Straftäter im Nachhinein verlängert worden war.
Bei der von de Maizière als Alternative vorgeschlagenen Sicherungsunterbringung handelt es sich um eine neuartige geschlossene Einrichtung, die weder Gefängnis noch Psychiatrie sein soll. Dagegen sagte allerdings Justiz-Staatssekretär Max Stadler (FDP), auch eine neue Form der zwangsweisen Unterbringung könne die von dem Gerichtsentscheid betroffenen „Altfälle“ nicht erfassen. Sollte dies doch versucht werden, würde das betreffende Gesetz später erneut vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kassiert werden. „Wir dürfen kein Gesetz beschließen, das an den Gerichten sofort scheitert“, sagte auch Vizekanzler Guido Westerwelle (FDP) der „Bild am Sonntag“.
Nach einem Bericht des Magazins „Focus“ könnten aufgrund der Gerichtsentscheidung bereits im laufenden Jahr etwa hundert Schwerstverbrecher aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, in den folgenden Jahren weitere 200. Das Bundesjustizministerium ging bisher von bis zu 80 Betroffenen aus. Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) kündigte im „Focus“ an, er werde sich mit Händen und Füßen dagegen wehren, dass in seinem Bundesland auch nur „ein einziger dieser als gefährlich eingestuften Sexualstraftäter“ entlassen werde.