Innenminister will Daten von Sexualstraftätern nicht im Internet veröffentlichen

Berlin. In der Debatte um die Reform der Sicherungsverwahrung ist der Vorschlag, persönliche Daten von Straftätern im Internet zu veröffentlichen, auf breiten Widerstand gestoßen. Das sei "kein gangbarer Weg", sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) gestern im ZDF-"Morgenmagazin". Er verteidigte zugleich die Forderung seiner Partei nach einer sogenannten Sicherheitsunterbringung für gefährliche Straftäter.

Mehrere Unionspolitiker hatten gefordert, die Aufenthaltsorte bestimmter Sexualstraftäter künftig öffentlich zu machen. Für eine Veröffentlichung der Daten hatte sich auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, ausgesprochen. De Maizière wandte ein, der Schutz der Bevölkerung erhöhe sich dadurch nicht. Vielmehr würden "Demonstrationen, Lynchjustiz oder Ähnliches" erleichtert.

Neben dem Bundesinnenministerium lehnt auch das Bundesjustizministerium sogenannte Internetpranger ab. Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) sagte der Hannoverschen "Neuen Presse", wenn ein Gericht die Sicherungsverwahrung aufgehoben habe, dann hätten die Entlassenen Persönlichkeits- und Schutzrechte. Der Verfassungsrechtler und frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) sagte dem Hamburger Abendblatt, jeder Straftäter habe ein Recht auf Resozialisierung und dürfe nicht "an so einen öffentlichen Pranger gestellt werden".

Anlass der Diskussion ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte es für menschenrechtswidrig erklärt, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die bis 1998 nur für die Dauer von zehn Jahren verhängt werden konnte, für einige Straftäter im Nachhinein verlängert worden war. FDP und Union streiten nun über eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung insgesamt und über den Umgang mit den Tätern, die nun entlassen werden müssen. Berichten zufolge befinden sich infolge des Straßburger Urteils bereits 16 Schwerverbrecher auf freiem Fuß, 84 weitere müssten noch in diesem Jahr entlassen werden.

De Maizière verteidigte das von seiner Partei ins Gespräch gebrachte Konzept einer Sicherungsunterbringung nach Ablauf der Sicherungsverwahrung. Dabei gehe es weder um Gefängnis noch Psychiatrie, sondern um eine sichere Therapie, die die Bevölkerung schütze, sagte de Maizière. Auch Busemann sprach sich für das Schaffen von Einrichtungen aus, die sich "deutlich von der Strafhaft" unterschieden. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, sagte im WDR, in den neuen "Verwahranstalten" müssten Therapie und Wiedereingliederung im Vordergrund stehen. Räumlich müssten diese Einrichtungen aber nicht von den bisherigen Strafvollzugsanstalten getrennt werden.