Der Wikileaks-Gründer darf im Kampf gegen seine drohende Auslieferung nach Schweden vor den Obersten Gerichtshof in Großbritannien ziehen.
London. Wikileaks-Gründer Julian Assange darf im Kampf gegen seine drohende Auslieferung nach Schweden vor den Obersten Gerichtshof in Großbritannien ziehen. Das entschied am Montag das Hohe Gericht in London. Assanges Anwältin, Gareth Peirce, sagte, ihr Mandant habe nun 14 Tage Zeit, um einen schriftlichen Antrag beim Obersten Gericht einzureichen. Assange war am 7. Dezember in Großbritannien festgenommen worden, nachdem er sich der Polizei gestellt hatte. Er soll in Schweden eine Frau vergewaltigt und eine andere sexuell belästigt haben. Assange bestreitet dies. Mehrfach bezeichnete er die Vorwürfe als politisch motiviert. (dapd)
Chronologie im Fall Assange:
Juli 2010: Wikileaks veröffentlicht im "Afghanischen Kriegstagebuch“ über 70.000 Dokumente über den Krieg der Alliierten am Hindukusch.
August 2010: Die Stockholmer Staatsanwaltschaft erlässt Haftbefehl wegen Verdachts der Vergewaltigung. Zwei Frauen hatten sich mit entsprechenden Vorwürfen gemeldet. Assange spricht von einer Verleumdungskampagne. Nach wenigen Stunden hebt die Behörde den Befehl wieder auf, ermittelt aber weiter. Mehrere Staatsanwälte sorgen mit verschiedenen Bewertungen des Falls für Verwirrung.
Oktober 2010: Im "Tagebuch des Irak-Krieges“ veröffentlicht Wikileaks fast 400.000 Geheimdokumente.
November 2010: Schwedens Justiz stellt erneut einen Haftbefehl aus. Es gilt als sicher, dass sich der Gesuchte in England aufhält. Ein EU-weiter Haftbefehl scheitert zunächst an einem Formfehler. Schweden bessert nach, die britische Polizei verhaftet Assange.
November: Mit der Veröffentlichung von mehr als 250.000 vertraulichen Informationen aus US-Botschaften sorgt Wikileaks erneut für Aufsehen.
Dezember 2010: Assange wird nach zwei Wochen Untersuchungshaft gegen eine Kaution von umgerechnet 288.000 Euro entlassen, muss aber im Hausarrest eine elektronische Fußfessel tragen. Das Tauziehen um die Auslieferung beginnt. Assange befürchtet nach einer Überstellung nach Schweden eine Auslieferung oder "illegale Verschleppung“ in die USA. Dort seien weder Folter noch Todesstrafe ausgeschlossen.
24. Februar 2011: Der Belmarsh Magistrates Court im Süden Londons gibt dem Auslieferungsbegehren nach Schweden statt. Assange wehrt sich und strengt ein Berufungsverfahren vor dem High Court an.
2. November 2011: Assange verliert auch vor dem High Court.