Trotz aller Kritik rangen sich genügend Parlamentarier zu einer Grundgesetzänderung durch. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen.
Berlin. Der Bundestag hat mit Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Schuldenbremse im Grundgesetz gestimmt. Dafür votierten 418 Abgeordnete. Für die Verfassungsänderung nötig waren 408 Stimmen. 109 Parlamentarier lehnten den Entwurf ab, 48 enthielten sich, wie Bundestagspräsident Norbert Lammert sagte.
Damit wird die Möglichkeit des Staates, neue Kredite aufzunehmen, ab 2011 stark begrenzt. Der Bund darf nach einer Übergangsfrist ab 2016 höchste noch neue Schulden im Wert von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts machen, die Länder ab 2020 nach jetzigem Stand gar keine mehr. Einige Länder plädieren allerdings für eine Nachbesserung über den Bundesrat.
Im Gespräch mit dem Hamburger Abendblatt hatte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) bereits angekündigt, dass sein Land die Schuldenbreme im Bundesrat nicht mittragen wird. Dort wird voraussichtlich am 12. Juni abgestimmt. Grund ist für Mecklenburg-vorpommern, dass es nicht von den geplanten Konsolideriungshilfen, die die armen Länder bis 2019 erhalten sollen, porfitieren wird. Nur Bremen, Berlin, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erhalten von Bund und Ländern Unterstützung. Mecklenburg-Vorpommern wird damit zum Geberland.
Eine Reihe von Ländern hat bereits Bedenken gegen das Verbot neuer Schulden angemeldet. Daher könnte im Bundesrat die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit verfehlt werden und in einem Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat noch einmal eine Änderung herbeigeführt werden. So setzt sich Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) dafür ein, die Neuverschuldung der Länder auf 0,15 Prozent des BIP zu begrenzen.