Letzte Details werden kommende Woche geklärt. Dann löst sich die Parlamentariergruppe auf.

Berlin. Bund und Länder wollen spätestens vom Jahr 2020 an keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Zuvor ist eine Schuldenbremse geplant. Diese soll beim Bund bei 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung liegen. Bei den Ländern soll sie so ausgestaltet werden, dass sie auch von den ärmeren getragen werden kann. Dies machten die Verhandlungsführer der Föderalismuskommission II, SPD-Fraktionschef Peter Struck und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), gestern am späten Abend in einer Verhandlungspause der eigentlich allerletzten Sitzung deutlich. Dann vertagten sich die Teilnehmer auf Donnerstag kommender Woche. Einig sei man sich bei der Schuldenbremse, nun müssten noch Details, wie das Finanzierungsmodell zu den Zinshilfen für arme Länder aussehen soll, geklärt werden.

Zuvor hatten sich die Kontrahenten die Köpfe heißgeredet: Ab wann sollen sich Bund und Länder verpflichten, keine Schulden mehr aufzunehmen? Und soll den übermäßig verschuldeten Ländern wie Bremen oder Saarland ein letztes Mal eine Finanzspritze gegeben werden? Der Einigungsdruck in der letzten Sitzung war groß. Knapp zwei Jahre lang hatte die Kommission aus 32 Vertretern der Bundesregierung, der Länder und des Bundestags um eine Lösung gerungen. Dabei wurden immer mehr der ursprünglichen Ziele aufgegeben: Das geplante Frühwarnsystem für eine drohende Überschuldung - beerdigt. Die höhere Steuerautonomie der Bundesländer - gestrichen. Der Länderfinanzausgleich - gar nicht erst angerührt. Auch auf einen neuen Abstimmungsmodus im Bundesrat konnten sich die Beteiligten nicht einigen.

So blieb zuletzt die Schuldenbremse einziges angestrebtes Ziel, kombiniert mit einer Entschuldung für einzelne Länder. Doch an dieser wollte sich etwa Bayern keinesfalls beteiligen. Auch Nordrhein-Westfalen sperrte sich gegen den Kompromissvorschlag der Vorsitzenden. Struck und Oettinger hatten vorgeschlagen, dass die Länder Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Berlin bis 2018 mit jährlich insgesamt einer Milliarde Euro unterstützt werden, wobei das Geld zur Hälfte vom Bund und den Ländern stammen soll.

Weiteres Hindernis für eine Einigung stellte wiederum Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer dar: Der CSU-Politiker plädierte vor Beginn der Verhandlungen plötzlich für eine absolute Nullverschuldung. Dafür holte er sich jedoch eine Abfuhr aus dem Kanzleramt, denn im Koalitionsausschuss hatte man sich auf eine Defizitgrenze von 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung geeinigt. All dies soll im Grundgesetz festgeschrieben werden. Um das zu ändern, ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Entsprechend viel Überzeugungsarbeit mussten die Kommissionsmitglieder leisten.

Merkel hatte die Länder zuvor zu einer Beteiligung an der geplanten Schuldenbremse im Grundgesetz aufgefordert. "Das alles ist eine gemeinschaftliche Aufgabe." Die Kinder und Enkel würden nicht danach fragen, ob die Schulden vom Bund oder den Ländern gekommen seien.

Struck wie Oettinger sind zuversichtlich, dass die Kommission sich einigt. Im März ist die 1. Lesung im Bundestag geplant, im Juli die Verabschiedung im Bundesrat.


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