Gut 90 Menschen leben in den drei Ländern in Sicherungsverwahrung. Künftig wollen die Länder zusammenarbeiten, wenn es Engpässe gibt.
Wiesbaden. In der Diskussion um die Unterbringung von Sicherungsverwahrten zeichnet sich für Gut 90 Menschen aus Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland leben in Sicherungsverwahrung. Künftig wollen die Länder in dem Bereich zusammenarbeiten, wenn es Engpässe gibt. eine Lösung ab: Die Bundesländer wollen in dem Bereich zusammenarbeiten, wie Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa berichtete. Allerdings werde es nicht zu einer gemeinsamen Unterbringung in einer Einrichtung kommen.
Hahn hatte vor kurzem eine länderübergreifende Zusammenarbeit und eine Unterbringung in Hessen angeboten. Allerdings hätten Fachleute in den Ministerien in Wiesbaden und Mainz von einer gemeinsamen Einrichtung mit rund 120 Plätzen abgeraten. Nach dpa-Informationen ist in Hessen ein Ausbau bei der Justizvollzugsanstalt in Schwalmstadt und in Rheinland-Pfalz bei der in Diez im Gespräch.
In Hessen leben zur Zeit 47 Menschen in Sicherungsverwahrung. In den beiden anderen Ländern sind es zusammen 45, die alle in Rheinland-Pfalz untergebracht sind. Mittelfristig würden auf beiden Seiten des Rheins jeweils 60 Plätze benötigt, sagte Hahn. Nach den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung bis 2013 verlangt, gebe es in keinem der beiden Länder eine Einrichtung mit ausreichender Kapazität.
Beide Länder wollen sich aushelfen, wenn eines an Kapazitätsgrenzen stößt. Auch bei der Therapie der Verwahrten sei eine Kooperation vereinbart. Hahn: „Die Konzentration der schwierigen Klientel der Sicherungsverwahrten an einem Standort hätte Nachteile.“ Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sei mehr Fachpersonal wie Psychologen und Sozialarbeiter nötig. Doch sei es schwierig, ausreichend Personal in der Umgebung von nur einem Standort zu finden. Ähnlich sehe es bei den Beamten im allgemeinen Vollzugsdienst aus.
Einsparungen seien bei zwei Einrichtungen im Wesentlichen nur bei Arbeit, Sport und Freizeitgruppen zu erwarten, sagte Hahn. Die höchstgerichtlich geforderte jährliche Überprüfung der Sicherungsverwahrung führe zu einer Verdoppelung der Verfahren. Würden die beiden Bundesländer eine große Einrichtung mit 120 Plätzen schaffen, müsste laut dem Minister voraussichtlich eine weitere Kammer beim zuständigen Landgericht eingerichtet werden. Auch das sei ein Argument für die Aufteilung in zwei Einrichtungen. (dpa)