Hat die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments abgekupfert? Der Bundestag verzichtet in der Guttenberg-Affäre auf einen Strafantrag.
Heidelberg/Berlin. Mit der Doktorarbeit der FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin befasst sich wegen der jüngsten Plagiatsvorwürfe die Staatsanwaltschaft Heidelberg. Behördensprecherin Dorothee Acker-Skodinis sagte dem „Tagesspiegel“: „Wir haben am Montag von Amts wegen ein Vorprüfungsverfahren wegen Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen eingeleitet.“ Dabei werde geprüft, ob ein förmliches Ermittlungsverfahren zu führen sei. Die Vorermittlungen würden „vorrangig geführt“, damit zügig klar werde, ob sich der Verdacht erhärte. Die zuständigen Staatsanwälte prüften dabei neben Urheberrechtsverstößen auch eine mögliche Verjährung, da die Veröffentlichung der Dissertation bereits einige Jahre her sei. Auch müsse abgewartet werden, was die Universität Heidelberg zu der Angelegenheit sage. Sprecherin Acker-Skodinis betonte: „Wir müssen wissen, ob die Vorwürfe zutreffen.“ Wenn sich der Verdacht aus rechtlichen Gründen nicht bestätige, würden die Ermittlungen auch „vorrangig eingestellt“.
Auch die Universität Heidelberg prüft, ob die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments ähnlich wie der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) bei ihrer Doktorarbeit abgeschrieben und Quellen nicht korrekt genannt hat. Die entsprechenden Vorwürfe gegen Koch-Mehrin stammen von der Internetseite „VroniPlag“ , auf der selbst ernannte Plagiatsjäger die Dissertation der FDP-Politikerin untersuchen.
Angeblich wurden bis Mittwochmittag 31 Seiten mit möglichen Plagiaten gefunden – rund 15 Prozent der Doktorarbeit. Sie behandelt das Thema „Historische Währungsunion zwischen Wirtschaft und Politik“. Koch-Mehrin war bislang als mögliche Vizechefin der FDP in der neuen Mannschaft des designierten Parteivorsitzenden Philipp Rösler im Gespräch.
Der Bundestag verzichtet unterdessen in der Plagiats-Affäre um Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg auf einen Strafantrag. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) habe den Ältestenrat in seiner letzten Sitzung davon unterrichtet, dass dafür keine Notwendigkeit bestehe, sagte ein Sprecher Lammerts der Nachrichtenagentur dapd und bestätigte damit einen Bericht des „Tagesspiegel“. Guttenberg hatte mehrere Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ohne Nennung der Quellen in seiner Dissertation verwendet.
Lammert hatte im Februar moniert, dies sei ein doppelter Verstoß sowohl gegenüber den Regelungen des Bundestages als auch gegenüber wissenschaftlichen Mindeststandards. Der Bundestag ist als Rechteinhaber der Ausarbeitungen seines Wissenschaftlichen Dienstes berechtigt, bei möglichen Urheberrechtsverstößen einen Strafantrag zu stellen. Die Universität Bayreuth hat Guttenberg den Doktortitel inzwischen aberkannt, weil der CSU-Politiker offensichtlich weite Teile seiner Arbeit aus anderen Quellen abgeschrieben hat. Die Universität kommt nach verschiedenen Berichten zu dem Schluss, dass Guttenberg bei seiner Doktorarbeit mit Absicht getäuscht hat. Der frühere Minister, der im März wegen der Plagiatsaffäre zurücktrat, hatte dies stets bestritten.
Über seine Anwälte will Guttenberg zudem verhindern, dass der Untersuchungsbericht der Universität veröffentlicht wird. Dies wird auch von seinen Parteifreunden kritisch gesehen. Am Montag hatte die CDU-Vorsitzende Angela Merkel den CSU-Politiker zur Aufklärung der Affäre aufgefordert. (dapd/abendblatt.de)