Die Kanzlerin erwartet vom ehemaligen Verteidigungsminister zu Guttenberg, dass er “weiterhin zur Aufklärung voll beiträgt“.
Bayreuth/Hof/Berlin. Im Fall zu Guttenberg hat die Universität Bayreuth Rückendeckung von Bundeskanzlerin Angela Merkel bekommen. Die Kanzlerin sagte nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert, sie erwarte von ihrem ehemaligen Minister Karl-Theodor zu Guttenberg im Bezug auf die Plagiatsvorwürfe in dessen Dissertation, dass er „weiterhin zur Aufklärung voll beiträgt“.
In der Affäre bleibt offen, ob der Abschlussbericht der Kommission zur Selbstkontrolle der Wissenschaft an der Hochschule veröffentlicht wird, was der Ex-Minister verhindern will . Für die Staatsanwaltschaft in Hof/Saale spielen die Schlussfolgerungen aus dem wissenschaftlichen Fehlverhalten des CSU-Politikers aber nur eine untergeordnete Rolle. Die Empfehlungen der fünfköpfigen Kommission sollen Ende April der Hochschulleitung übergeben werden.
Guttenberg will die Veröffentlichung des Untersuchungsberichts verhindern. Seine Anwälte begründen dies mit den Persönlichkeitsrechten ihres Mandanten. Einem Zeitungsbericht zufolge kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass Guttenberg in seiner Doktorarbeit bewusst Passagen anderer Autoren übernommen und dies nicht gekennzeichnet hat.
Die Justiz in Hof dementierte am Montag einen Bericht des Magazins „Der Spiegel“, demzufolge die bayerische Justiz in der Angelegenheit nach Präzedenzfällen suche. Es gehe um Fälle, in denen Ermittlungen wegen Urheberrechtsverstößen mangels öffentlichen Interesses eingestellt worden seien und die Plagiatsaffäre möglicherweise keine strafrechtlichen Folgen haben werde. Zum Stand und zu einem Zeitpunkt für den Abschluss des Verfahrens wollte sich Oberstaatsanwalt Rainer Laib nicht äußern. „Wir geben keinen Sachstandsbericht über ein laufendes Verfahren“, sagte er.
Binnen zwei Wochen nach Bekanntwerden der massiven Plagiatsvorwürfe gegen Guttenberg waren rund 80 Anzeigen bei der Justiz in Hof eingegangen, vornehmlich wegen Verstößen gegen das Urheberrecht. Diese werden aber nur auf Antrag verfolgt. Es sei denn, die Strafverfolgungsbehörde hält ein Einschreiten von Amts wegen wegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung für geboten. Dies sei dann der Fall, wenn ein erheblicher Schaden für das Schutzgut Urheberrecht drohe, verwies Laib am Montag auf eine Mitteilung von Anfang März. Anzeigen betroffener Rechteinhaber liegen aber bislang nicht vor.
Nach Angaben von Uni-Sprecher Frank Schmälzle hat die fünfköpfige Selbstkontrollkommission ihre Arbeit am 7. April abgeschlossen. Derzeit würden Ergänzungen aus den Reihen der Mitglieder in den Bericht eingearbeitet. Zu Einzelheiten und möglichen Konsequenzen aus dem Fall Guttenberg wollte sich Schmälzle am Montag nicht äußern. Er bekräftigte aber, dass die Universität Bayreuth den Bericht notfalls auch gegen den Willen des Ex-Minister veröffentlichen wolle.
Rückendeckung bekam die Hochschule auch vom Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Matthias Kleiner. „Das Thema hat eine solche öffentliche Aufmerksamkeit erfahren, dass ich davon ausgehe, dass die Ergebnisse der Kommission der Universität Bayreuth auch veröffentlicht werden“, sagte Kleiner der „Rheinischen Post“ (Montag). In die Debatte um die mögliche Gefährdung der Persönlichkeitsrechte will sich der Spitzenvertreter der deutschen Wissenschaft nach Angaben eine Sprechers aber nicht einmischen. (dpa)