Es geht in dem Streit zwischen Guttenberg und der Universität Bayreuth um die Veröffentlichung des Untersuchungsberichts zur Doktorarbeit des ehemaligen Verteidigungsministers.
Bayreuth. Soll der Untersuchungsbericht zu der Doktorarbeit des ehemaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg veröffentlicht werden? Wenn es nach Guttenberg ginge, dann sicherlich nicht. Die Universität Bayreuth hingegen will den Bericht veröffentlichen. Folglich ist es nun zu einem heftigen Streit gekommen. Während die Untersuchungskommission der Uni laut "Süddeutscher Zeitung" (Sonnabend) zu dem Entschluss kommt, dass Guttenberg absichtlich abgeschrieben habe, wirft der Anwalt des prominenten CSU-Manns der Hochschule vor, seinen wegen der Plagiatsvorwürfe zurückgetretenen Mandanten vorzuverurteilen. Guttenberg würde die Veröffentlichung des Berichts am liebsten verhindern und ließ von seinen Anwälten den Vorwurf der Täuschung erneut zurückweisen.
Anwalt Alexander Graf von Kalckreuth sagte in der "Bild am Sonntag": "Obwohl die Kommission der Bayreuther Universität ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen hat, wird über deren angebliche Ergebnisse bereits in der Presse berichtet.“ Er fügte hinzu: "Das widerspricht allen Regeln eines ordentlichen Verfahrens und dient der Vorverurteilung meines Mandanten.“ Guttenberg bleibe weiter bei seiner Darstellung, nicht absichtlich abgeschrieben zu haben.
Da es "bis heute keine offizielle Stellungnahme der Universität Bayreuth oder der Kommission gibt, in der von einer absichtlichen Täuschung die Rede war“ weise die Hochschule die Vorwürfe von sich, sagte Uni-Sprecher Frank Schmälzle. "Insofern halten wir diese Vorwürfe für verfehlt.“
Die Universität Bayreuth will ihren Bericht notfalls auch gegen den Willen Guttenbergs veröffentlichen. "Wir wollen eine klare Aussage zum wissenschaftlichen Fehlverhalten zu Guttenbergs treffen und das Thema öffentlich aufarbeiten“, sagte Sprecher Schmälzle. Laut "SZ“ geht die Kommission davon aus, dass Guttenberg vorsätzlich gehandelt hat. Ausmaß und Art der Plagiate ließen keinen anderen Schluss zu. Guttenberg hatte aber stets bestritten, bewusst Texte anderer Autoren übernommen zu haben, ohne dies zu kennzeichnen.
Guttenberg habe gegenüber der Kommission eine umfassende Stellungnahme abgegeben, sagte sein Anwalt jetzt. "Sie belegt schlüssig, dass er nicht bewusst getäuscht hat.“ Sein Mandant räume aber "mangelnde Sorgfalt“ ein. Vorwürfe der Uni, Guttenberg wirke an der Aufklärung der Affäre anders als versprochen nicht voll mit, bezeichnete der Anwalt als "haltlos“.
Laut Anwalt steht noch nicht fest, ob Guttenberg einer Veröffentlichung des Berichts zustimmen wird. "Ich verweise darauf, dass parallel strafrechtliche Ermittlungen laufen. Auch deren Ergebnis gilt es abzuwarten.“ Uni-Sprecher Schmälzle bestätigte, dass die Anwälte gebeten hatten, den Bericht nicht zu veröffentlichen. Sie verwiesen dabei auf die Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten.
"Wir haben den Anwälten in einem Schreiben geantwortet und unser Interesse deutlich gemacht, die Öffentlichkeit informiert zu halten“, betonte Schmälzle. Dem Berliner "Tagesspiegel“ sagte Uni-Präsident Rüdiger Bormann: "Wir möchten das Ergebnis – auch zur Frage des Täuschungsvorsatzes – öffentlich machen.“ Er sehe in dem Verhalten des Politikers einen "vollkommenen Widerspruch“ zu dessen Rücktrittsrede, in der er Aufklärung versprochen hatte.
Die Uni Bayreuth, die Guttenberg den Doktortitel aberkannt hat, prüft nach Angaben ihres Sprechers, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, falls dieser nicht einlenken sollte. Der Bericht soll Ende April fertig sein.
"Der Spiegel“ berichtete unterdessen, dass die Plagiatsaffäre möglicherweise keine strafrechtlichen Folgen haben werde. Die bayerische Justiz suche derzeit nach Präzedenzfällen, in denen Ermittlungen wegen Urheberrechtsverstößen mangels öffentlichen Interesses eingestellt wurden, berichtete das Blatt. (abendblatt.de/dpa)