Grüne überlegen, ob sie im Bundesrat zustimmen. Das Bundessozialgericht erwartet neue Klagewelle bei Hartz IV und verhandelt skurrile Fälle.
München/Berlin. Eine Zustimmung des Saarlandes zu den umstrittenen Hartz-IV-Plänen der schwarz-gelben Bundesregierung an diesem Freitag im Bundesrat ist wieder offen. Der Landesvorstand der Saar-Grünen will am Donnerstagabend nochmals über das Angebot der Bundesregierung in den Verhandlungen mit der Opposition beraten. Es gebe „minimale Bewegung“ in Sachen Mindestlohn, sagte der saarländische Grünen-Chef Hubert Ulrich der Nachrichtenagentur dpa. Es bleibe aber fraglich, ob diese für eine Zustimmung zu dem Gesetzespaket ausreichten. Einzelheiten nannte Ulrich zunächst nicht. Das Saarland könnte bei der Abstimmung in der Länderkammer den Ausschlag geben. Nach dem Koalitionsvertrag enthält sich die Jamaika-Regierung aber im Bundesrat immer dann, wenn einer der Regierungspartner von CDU, FDP und Grünen eine Zustimmung ablehnt.
Alle bisher bekannt gewordenen Angebote bei den Hartz-IV-Verhandlungen haben die Saar-Grünen als unzureichend abgelehnt. Beim Thema gleicher Lohn für gleiche Arbeit in der Leiharbeit hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung angeboten, eine Kommission einzusetzen, die Vorschläge dazu machen soll, falls sich die Tarifpartner nicht innerhalb eines Jahres einigen.
Im Zuge der umstrittenen Hartz-IV-Reform erwartet das Bundessozialgericht (BSG) eine weitere Prozesswelle. Im Zentrum dürfte die Frage stehen, ob die Neuberechnung der Regelsätze angemessen sei, sagte Gerichtspräsident Peter Masuch bei der Vorstellung des Jahresberichts. Er appellierte an die Politik, schnell zu einer tragfähigen Lösung zu kommen. „Wir haben es zu tun mit dem Allerheiligsten des Sozialstaatsprinzips.“ Die aktuell unklare Situation führe zu einer kaum erträglichen Verunsicherung.
Die Zahl der Hartz-IV-Klagen hatte 2010 erneut einen Höchststand erreicht. Im vergangenen Jahr gingen bei den deutschen Sozialgerichten rund 180.000 neue Klagen ein – und damit nochmals über 26.000 mehr als im bisherigen Rekordjahr 2009. Die Zahl der Klagen sei in Bundesländern mit höherer Arbeitslosenquote überproportional hoch, sagte Thomas Voelzke, Vorsitzender Richter am BSG. Während in Bayern 2010 etwa ein Verfahren auf 1000 Einwohner kam, waren es nach BSG-Berechnungen in Berlin und Brandenburg zusammen mehr als sieben pro 1000 Einwohner.
Kernthemen der Rechtsprechung zu Hartz IV seien vor allem die Bedarfsgemeinschaften und das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen gewesen, sagte Masuch. Bis zum Bundessozialgericht kommen allerdings nur wenige Verfahren. Die meisten davon beschäftigen sich mit den Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Aussichten auf Erfolg am BSG sind aber überwiegend schlecht. Die Revisionsverfahren blieben 2010 für die Versicherten oder Hartz-IV-Empfänger in drei von fünf Fällen ohne Erfolg.
Neben der erwarteten Klagewelle zu Hartz IV beschäftigt das Bundessozialgericht in diesem Jahr unter anderem die Frage, ob ein Fernseher in die Erstausstattung einer Wohnung oder ein Barcode-Lesegerät („Einkaufs-Fuchs“) zur sogenannten Hilfsmittelversorgung gehört. Weitere Themen sind Bestattungskosten für Sozialhilfeempfänger oder Reisekosten für Termine beim Jobcenter.