Privatversicherte dürfen nicht mehr zurück zu einer gesetzlichen Kasse wechseln. Höhere Beiträge aber werden nicht übernommen.

Düsseldorf. Rund 32.000 privat Krankenversicherten droht in diesem Jahr eine massive Verschuldung, weil sie Hartz IV beantragen müssen. Grund ist das geltende Recht, nach dem die Jobcenter nur einen Teil der Versicherungsbeiträge für die privaten Kassen übernehmen, wie das Magazin „WirtschaftsWoche“ mit Verweis auf eine Antwort des Bundesarbeitsministerium auf eine Frage der Grünen-Abgeordneten Brigitte Pothmer berichtet.

2009 waren bereits 11.000 bedürftige Privatpatienten betroffen, wie es in dem Bericht weiter heißt. Zum ersten Mal lege die Regierung damit belastbare Daten zu einem Problem vor, das mit der letzten Gesundheitsreform entstanden sei: Seit 2009 dürfen Privatversicherte nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurück, wenn sie in Hartz IV rutschen. Sie müssen stattdessen in den Basistarif wechseln. Dort zahlen sie den halbierten Beitrag, derzeit 291 Euro im Monat. Allerdings gewähren die Jobcenter nur einen Zuschuss von 126 Euro – so hoch ist der Beitrag für Arbeitslose in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Differenz von 165 Euro müssen die privatversicherten Bedürftigen selbst aufkommen. Zahlen sie nicht, muss die Kasse zwar die Kosten für Behandlungen übernehmen, stellt die Schulden aber später in Rechnung.

SONDERVERÖFFENTLICHUNG ZU PRIVATEN KRANKENKASSEN