Hamburg. Um bis zu 128 Prozent seien die Chips als Wiederholungstäter teurer geworden. Warnhinweise für versteckte Preiserhöhungen gefordert.

Die Fußball-Europameisterschaft läuft noch bis zum 14. Juli – aber die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) hat ihren kontinentalen Champion schon gekürt. Bei Pringles habe man zum achten Mal seit 2006 eine versteckte Preiserhöhung festgestellt, teilte die Organisation am Freitag mit. Damit seien die Chips der „Europameister in der Shrinkflation“.

Seit vielen Jahren küren die Hamburger Verbraucherschützer die Mogelpackungen des Monats. Erst im April 2022 heimsten die Pringles-Chips aus dem Hause Kellogg den unrühmlichen Titel ein. Damals schrumpfte der Inhalt von 200 auf 185 Gramm, viele Händler zogen den Preis von 2,59 auf 2,79 Euro an.

Mogelpackung: Verbraucherschützer küren Pringles-Chips zum Europameister

Nun sei die Menge erneut reduziert worden. In die Dose des seit vergangenen Herbst aufgespaltenen und seitdem unter dem Namen Kellanova die Chips produzierenden Konzerns kommen nur noch 165 Gramm. Der Preis in den jeweiligen Supermärkten sei gleich geblieben, bewege sich zwischen 2,49 und 2,99 Euro. Unterm Strich wurde das Produkt also zwölf Prozent teurer.

Mogelpackung Pringles Chips
Die aktuelle Füllmengensenkung bei Pringles-Chips: statt 185 sind nur noch 165 Gramm drin. © Verbraucherzentrale Hamburg e.V | Verbraucherzentrale Hamburg

Der US-Konzern zeige erneut, wie Shrinkflation funktioniere. Darunter wird das Schrumpfen der Inhaltsmenge bei gleichbleibendem Verkaufspreis verstanden. „Seit 2006 haben wir neun Dosen mit unterschiedlichen Füllmengen entdeckt. Wir nennen das Füllmengenkarussell“, sagte der Hamburger Verbraucherschützer Armin Valet.

Seit 2006 wurden Pringles um bis zu 128 Prozent teurer

Die festgestellten Packungsgrößen: 200, 179, 195, 180, 165, 190, 200, 185 und nun 165 Gramm. Zusätzlich sei der Verkaufspreis für den Snackartikel kräftig gestiegen. „Insgesamt sind die Original Pringles Chips von 2006 bis 2024 um bis zu 128 Prozent teurer geworden“, sagte Valet.

Die Verbraucherzentrale Hamburg registrierte 2023 mit mehr als 100 veröffentlichten Beispielen die bislang höchste Anzahl an Mogelpackungen. Auch im Jahr 2024 zeichneten sich hohe Beschwerdezahlen ab.

Preiserhöhungen: Verbraucherschützer fordern Warnhinweis für sechs Monate

Neben Shrinkflation wird auch immer häufiger das Phänomen Skimpflation festgestellt. Dabei werden hochwertigen Zutaten durch kostengünstigere Inhaltsstoffe ausgetauscht – wie bei der Mogelpackung des Monats Mai: Granini Trinkgenuss Orange besteht nun statt zu 100 Prozent nur noch zu 50 Prozent aus Fruchtsaft.

Ramona Pop
Einen Warnhinweis für mindestens sechs Monate fordert die vzbv-Vorständin Ramona Pop bei versteckten Preiserhöhungen. © picture alliance/dpa | Britta Pedersen

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Mogelpackungen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können. Produkte mit veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder höherem Preis sollten für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis versehen werden“, sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Hinweis auf Mogelpackungen – andere EU-Länder machen es vor

Aus Sicht beider Verbraucherschutzorganisationen müsse die Politik die Menschen besser vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt schützen. Zwar habe das Bundesverbraucherministerium im Juni 2023 ein Eckpunktepapier angekündigt, nach dem Mogelpackungen verboten werden sollen. Seitdem liege es aber in der Ressortabstimmung. Das Ministerium müsse nun endlich handeln, die Bundesregierung sich für eine EU-Regelung einsetzen.

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In Ungarn sei seit dem 1. März 2024 und in Frankreich werde ab kommenden Montag vorgeschrieben, dass Händler Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. Das könne aber nur eine Übergangslösung sein. „Es müssen diejenigen in die Pflicht genommen werden, die Mogelpackungen in Umlauf bringen. Und das sind die Hersteller“, so Pop.

Meldestelle für Mogelpackungen in Deutschland gefordert

In Frankreich können Kunden Mogelpackungen bei einer staatlichen Stelle melden. Der vzbv fordert eine solche Meldestelle auch für Deutschland. Aus Sicht des vzbv könne dafür das Portal Lebensmittelklarheit des vzbv dienen.