Hamburg. Verbraucherzentrale hat wegen der geringeren Füllmenge im Margarinebecher geklagt. Das Gericht kommt zu einem Urteil – die Reaktionen.

Vor einem Jahr heimste der Streichfetthersteller Upfield einen unrühmlichen Titel ein. Die von der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) durchgeführte Wahl zur Mogelpackung des Jahres gewann der niederländische Konzern. Bei der wohl bekanntesten Margarine-Marke Rama war zuvor die Füllmenge bei unveränderter Packungsgröße von 500 auf 400 Gramm reduziert worden. Der Preis blieb gleich, sodass die Margarine unterm Strich 25 Prozent teurer wurde.

Dasselbe Vorgehen ab Sommer 2022 monierte die Verbraucherzentrale auch bei anderen Marken wie Lätta, Becel, Violife und Sanella. Bezüglich Sanella reichte die vzhh Klage vor dem Landgericht Hamburg ein – und wertet das nun ergangene Urteil als Erfolg für sich.

Landgericht Hamburg: Urteil im Fall Sanella – mit zwei Siegern?

So heißt es in dem Urteil (Az. 406 HKO 121/22) des Landgerichts, das die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage veröffentlicht hat, dass „der Vertrieb der hier streitigen 400-g-Packung ohne deutlich sichtbaren aufklärenden Hinweis über die geänderte Füllmenge jedenfalls für einen Zeitraum von drei Monaten irreführend“ ist, da Sanella zuvor in einem 500-Gramm-Becher verkauft worden sei.

Die auf der Verpackung angegebene Füllmenge werde dem Durchschnittsverbraucher vielfach entgehen. Stattdessen werde er wegen des übereinstimmenden Erscheinungsbildes der Verpackungen davon ausgehen, ein hinsichtlich der Füllmenge unverändertes Produkt zu erwerben.

Auch Hersteller Upfield zeigt sich mit dem Urteil zufrieden

„Wenn im identischen Becher ohne einen zusätzlichen Hinweis plötzlich 100 Gramm weniger Streichfett drin sind, ist das für uns ein klarer Fall von Irreführung. Wir freuen uns, dass das Gericht mit seinem wegweisenden Urteil unserer Auffassung gefolgt ist“, sagte Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Aber auch Upfield zeigte sich mit dem Rechtsspruch zufrieden – weil sich das Unternehmen auf eine andere Passage des Urteils bezieht. Darin kommt das Gericht zu dem Urteil, dass der Vertrieb der 400-Gramm-Packung grundsätzlich nicht irreführend sei. „Die zu 80 % mit Streichfett gefüllte 400-g-Packung ,Sanella‘ täuscht jedenfalls nicht unabhängig von der zuvor vertriebenen 500-g-Packung eine größere Füllmenge vor als in ihr enthalten ist“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Verbraucherschützer fordert besseren Schutz vor Täuschungen

„Diese Entscheidung des Gerichts begrüßen wir“, teilte Upfield auf Anfrage mit. Lediglich für einen dreimonatigen Umstellungshinweis hätte es also eines deutlichen Hinweises zur veränderten Füllmenge bedurft. „Diesen Hinweis nehmen wir wohlwollend auf“, so die Firma. Anlass für weitere juristische Schritte sehe man nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Über das Urteil hinaus fordert die Hamburger Verbraucherzentrale mehr Schutz beim Einkaufen. „Die Politik muss Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Täuschungen wie bei Sanella schützen“, sagte Valet. Denn was eine Mogelpackung im rechtlichen Sinne sei, lasse sich aufgrund lückenhafter gesetzlicher Regelungen oft nur schwer feststellen.

Valet fordert für zwölf Monate einen Hinweis auf Füllmengenreduzierungen

Der Hamburger Lebensmittelexperte forderte, dass Hersteller die alte und die neue Füllmenge sowie die prozentuale Reduzierung für bis zu zwölf Monate auf der Produktverpackung angeben müssen. Außerdem sollte die Packung mit dem Inhalt schrumpfen, um die geringere Füllmenge deutlich zu machen.