Hamburg. Stadt hat zusammen mit dem Bund, Berlin und Bayern einen Bankkredit abgesichert. Wie sich nun die KaDeWe Group dazu äußert.

Wird die Insolvenz der KaDeWe Group, zu der auch das Alsterhaus gehört, für Hamburgs Steuerzahler noch ein teures Nachspiel haben? Nach Informationen des Abendblatts hat sich die Stadt Hamburg mit einem zweistelligen Millionenbetrag an einer Bürgschaft aus dem Jahr 2020 für die Unternehmensgruppe beteiligt, deren Minderheitengesellschafter eine Tochter der insolventen Signa Gruppe ist.

Ziel der bereits damals umstrittenen Bürgschaft war es, den Beschäftigten der drei renommierten Kaufhäuser KaDeWE (Berlin), Oberpollinger (München) und eben dem Alsterhaus eine Zukunftsperspektive zu geben. Neben dem Bund beteiligten sich nach Abendblatt-Informationen auch die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie Bayern an der Bürgschaft für einen privaten Bankkredit an die KaDeWe Group in einer Gesamthöhe von 90 Millionen Euro.

Insolvenz der KaDeWe Group könnte Hamburg Millionen kosten

„Die öffentlich bekannt gewordene Tatsache, wonach es eine Bürgschaft – maßgeblich des Bundes – gibt, an der auch das Land Hamburg mit einem kleinen Anteil beteiligt ist, kann ich bestätigen“, heißt es von der Hamburger Wirtschaftsbehörde auf eine Anfrage des Abendblatts. Der „kleine Anteil“ könne aber vonseiten der Stadt nicht beziffert werden. „Grund dafür sind gesetzliche Bestimmungen zur Vertraulichkeit“, so der Sprecher. Über „fallbezogene Einzelheiten von Landesbürgschaften der Stadt kann unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie des Bankgeheimnisses darüber hinaus keine detaillierte Auskunft gegeben werden“. Dies gelte auch für die Summe und etwaige Fälligkeiten.

Ein wenig auskunftsfreudiger zeigt sich das Bundeswirtschaftsministerium. Eine Sprecherin verweist zwar ebenfalls darauf, dass es sich bei Details zu der Bürgschaft um „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens“ handele. Allerdings räumt das Ministerium in Berlin ein, dass bei sogenannten Bund-/Landesbürgschaften der Bund „regelmäßig die Hälfte des Risikos“ trage. Die Länder teilten sich dann die andere Hälfte des Risikos. Folglich müsste der Bund für vermutlich 45 Millionen Euro bürgen. Der Restbetrag würde dann gedrittelt, sodass Hamburg im schlimmsten Falle 15 Millionen Euro überweisen müsste.

Bund ist mit der Hälfte an der Ausfallbürgschaft beteiligt

„In einem Schadensfall prüft der Mandatar vor der Ausfallerstattung genau, ob alle Auflagen und Bedingungen der Bürgen eingehalten worden sind“, heißt es weiter vom Bundeswirtschaftsministerium. Grundsätzlich könne eine Insolvenz „zu einem (Teil-)Ausfall der Bürgschaft und somit einem Schadensfall führen“, räumt die Sprecherin ein. „Es ist jedoch auch möglich, dass das Unternehmen in Eigenverwaltung seine Tätigkeit fortsetzt und die Kredite weiterhin bedient werden.“

Der Verband der Insolvenzverwalter hatte allerdings erklärt, dass die Quoten für staatliche Bürgen „oft sehr niedrig ausfielen.“ Dabei gibt es auch noch Verwirrung um die genaue Höhe der Bürgschaft. Laut Medienberichten unter anderem der „Süddeutschen Zeitung“ beläuft sich die Ausfallbürgschaft von Bund und Ländern auf 90 Prozent eines 90-Millionen-Euro-Kredits bei der BNP Paribas. Die Bürgschaft soll den Angaben zufolge einen Betriebsmittelkredit abgesichert haben. Eine Bestätigung dafür gab es beim Bundeswirtschaftsministerium am Montag nicht.

Das sagt die KaDeWe Group zu der Ausfallbürgerschaft

Inzwischen hat sich am Dienstag auch die KaDeWe Group erstmals zu der Ausfallbürgschaft geäußert und bemüht sich um Entwarnung. Die Bürgschaft sei nicht in Anspruch genommen worden, heißt es in einer schriftlichen Mitteilung. Es handele sich um eine Ausfallbürgschaft für einen Kredit, der im Zusammenhang mit den monatelangen erzwungenen Schließungen der Warenhäuser während der Corona-Pandemie gewährt wurde. „Die Rückzahlung des Kredits erfolgt planmäßig und die KaDeWe Group hat bisher Rückzahlungen in relevanter Höhe an den Kreditgeber geleistet. Der Kredit wurde seitens BNP nicht gekündigt und die KaDeWe Group erwartet keine Kündigung desselben.“

Mehr Wirtschaftsthemen

Die KaDeWe Group hatte Ende Januar einen Insolvenzantrag in Eigenverantwortung beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gestellt. Das bedeutet, dass die Geschäftsführung unter Michael Peterseim im Amt bleibt und gemeinsam mit dem vom Gericht bestellten vorläufigen Sachwalter Christian Graf Brockdorff von der BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft eine Lösung für die angeschlagene Luxuswarenhaus-Kette sucht. Dazu muss man wissen: Die KaDeWe Group gehört mit 49,9 Prozent zur Signa Retail Selection, Grund und Gebäude gehörten über eine Grundstücksgesellschaft zur Signa Prime. Beide Unternehmen haben Insolvenz angemeldet.

Alsterhaus-Bürgschaft könnte teuer für Hamburg werden

Trotzdem ist eine Rettung der KaDeWe Group nicht aussichtslos. Die Luxuswarenhäuser haben im vergangenen Jahr den Angaben zufolge einen Rekordumsatz in Höhe von knapp 728 Millionen Euro eingefahren. Mehrheitsgesellschafter ist zudem die als sehr solvent geltende thailändischen Central Group, der Ambitionen nachgesagt werden, die KaDeWe-Gruppe komplett zu übernehmen. Im Rahmen des gestarteten Insolvenzverfahrens will die Geschäftsführung jetzt vor allem die Mieten senken. Diese, hatte Firmenchef Peterseim mitgeteilt, seien extrem überhöht und ein wichtiger Grund für die aktuelle Lage.