Hamburg. 29-Jähriger war kurz nach der ersten Rückführung wieder nach Hamburg zurückgekehrt. So viele Fälle gibt es derzeit in Hamburg.

  • Afghanischer Flüchtling wurde Ende September aus dem Kirchenasyl in Hamburg nach Schweden abgeschoben.
  • Zwei Wochen später war er wieder in Hamburg und wurde dann erneut abgeschoben. Die Kosten dafür waren hoch.
  • Fast 200 Fälle von Kirchenasyl in Hamburg.

Der junge Afghane, der in Hamburg Kirchenasyl gesucht hatte, ist zum zweiten Mal nach Schweden abgeschoben worden. Erstmals war der 29-Jährige Ende September in das skandinavische Land zurückgeführt worden, wo er ursprünglich einen Asylantrag gestellt hatte.

Nach Kirchenasyl in Hamburg: Afghane zum zweiten Mal abgeschoben

Die erste Abschiebung hatte für viel Kritik bei Kirchen, Linken und Grünen gesorgt. Innensenator Andy Grote (SPD) hatte die Abschiebung verteidigt. Zwei Wochen nach seiner Rückreise war der Flüchtling wieder in Hamburg aufgetaucht. Wie die Innenbehörde jetzt auf Anfrage der AfD bestätigte, ist der junge Mann bereits vor rund vier Wochen erneut nach Schweden gebracht worden. Das war teuer.

Der Fall hatte eine grundsätzliche Debatte um das Kirchenasyl ausgelöst. Während die Kirchen forderten, der Staat müsse die Entscheidung, jemandem Schutz zu gewähren, respektieren, weil sie jeden Fall selbst genau prüften, erklärte Innensenator Grote, die Kirchen stünden nicht über dem Recht.

Derzeit gibt es in Hamburg 199 Fälle von Kirchenasyl (Stand: 9. Dezember), wie der Senat auf AfD-Anfrage mitteilte. In allen Fällen habe das Bundesamt für Migration (BAMF) die Asylanträge als unzulässig zurückgewiesen.

Kirchenasyl in Hamburg: Afghane wollte Abschiebung entgehen

Rechtlich jedenfalls scheint auch bei dem 29-jährigen Afghanen klar: Der junge Mann fällt unter das Dublin-Abkommen, wonach Schweden für ihn zuständig ist. Gemäß dieser Verordnung ist der Staat für die Abwicklung eines Asylantrags zuständig, in dem der Flüchtling zuerst registriert wurde und einen Asylantrag gestellt hat, auch wenn dieser abgelehnt wurde.

Der junge Mann hatte nach seiner Ausreise aus Afghanistan seit 2015 bei Familienangehörigen in Schweden gelebt und dort vergeblich Asyl beantragt. In der Folge reiste er im März dieses Jahres nach Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte den Antrag des Betroffenen, ein Asylverfahren in Deutschland zu führen, jedoch als unzulässig ab.

Kirchenasyl in der katholischen Hamburger Pfarrei Heilige Elisabeth

Um seiner Abschiebung in das skandinavische Land zu entgehen, suchte der Afghane Anfang August Kirchenasyl in der katholischen Hamburger Pfarrei Heilige Elisabeth. Jedoch sei die Prüfung individueller Härten durch das BAMF nach intensiver Prüfung eines vom Erzbistum Hamburg vorgelegten Dossiers abschlägig beschieden worden, wie der Sprecher der Innenbehörde erklärte. Zuständig für die Prüfung und Entscheidung in solchen Dublin-Fällen ist ausschließlich das BAMF.

Die Ausländerbehörde Hamburg sei hier nur Vollzugsbehörde und nach der Entscheidung des BAMF verpflichtet, die Rücküberstellung organisatorisch durchzuführen, so die Innenbehörde. Zwei Wochen nach seiner ersten Abschiebung war der 29-Jährige zurück in Hamburg. Laut Senatsantwort betragen die Gesamtkosten für dessen erneute Inhaftierung insgesamt 22.497,30 Euro. 

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Kirchenvertreter hatten hingegen geltend gemacht, dass der afghanische Flüchtling krank sei und in Schweden nicht richtig versorgt werden könne. Er habe psychische Probleme und sei suizidgefährdet. Grund dafür ist unter anderem wohl das, was er in Afghanistan erlebte. In Schweden, wo seine Mutter und der Rest der Familie lebt, habe er „keine Perspektive“. Zuerst hatte die „Bild“ über seine erneute Abschiebung gesprochen. Der junge Mann hatte neun Jahre in Schweden bei Angehörigen gelebt, ehe er den Asylantrag stellte. Nach dessen Ablehnung kam er nach Deutschland.