Hamburg. Wellness-Gutscheine sind verboten, beim Preis gibt es strikte Obergrenzen. In Hamburg gelten strikte Regeln. Worauf Eltern achten sollten.
- Gut gemeint: Doch Geschenke für Lehrer könnten als Bestechung gewertet werden.
- Geschenke zu Weihnachten dürfen nur einen bestimmten Maximalwert haben.
- Wellness-Gutscheine, Übernahme von Gärtner- und Putzdiensten: Was noch unter keinen Umständen verschenkt werden darf.
20 Euro für die Erzieher in der Kita, zehn Euro für die Klassenlehrerin in der Schule: Viele Eltern in Hamburg werden in diesen Tagen zur Kasse gebeten und sollen einen Beitrag für die Weihnachtsgeschenke von Erziehern und Lehrern in der Schule und Kita beisteuern.
Doch was als nette Geste gemeint ist, kann schnell nach hinten losgehen. Denn die Vorgaben sind streng: Lehrer und Erzieher in Hamburg dürfen längst nicht alles annehmen, was sie geschenkt bekommen. Und das hat einen guten Grund.
Bei diesen Geschenken droht Lehrern und Lehrerinnen in Hamburg eine Strafe
„Das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unabhängigkeit und Objektivität des öffentlichen Dienstes ist für die Akzeptanz von Staat und Verwaltung von hoher Bedeutung“, sagt Peter Albrecht, Sprecher der Behörde für Schule und Berufsbildung. Der Schein der Beeinflussbarkeit müsse vermieden werden. „Daher dürfen Angehörige des öffentlichen Dienstes in Bezug auf ihr Amt grundsätzlich keine Belohnungen und Geschenke annehmen.“
In einem Mitteilungsblatt informiert die Personalabteilung mit deutlichen Worten über die Regelung. Darin heißt es: „Die Annahme jeglicher Art von Belohnungen, Geschenken oder sonstiger Vorteile in Bezug auf das Amt oder die dienstliche Tätigkeit ist allen Beschäftigten grundsätzlich verboten.“
Aber es gebe auch Ausnahmen vom Geschenkeverbot. Nämlich dann, „wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Annahme des Vorteils die objektive Amtsführung des Beschäftigten beeinträchtigen könnte oder bei dritten Personen, die von der Zuwendung Kenntnis erlangen, den Eindruck der Befangenheit entstehen lassen könnte und mit der Zuwendung erkennbar keine Beeinflussung der Amtsführung beabsichtigt ist.“
Nette Geste oder Bestechung? Was für Lehrer in Hamburg ein absolutes Tabu ist
Einige Präsente dürfen Beschäftigte im öffentlichen Dienst wiederum unter keinen Umständen annehmen. Ein absolutes Tabu ist „die Annahme von Bargeld oder bargeldähnlichen Zuwendungen wie Gutscheine (zum Beispiel Benzin- oder Wellnessgutscheine, Lotterielose, Glückslose, Prepaidkarten, Jetons, Trinkgelder).“
Ebenfalls verboten sei laut Behörde „jegliche Form von unentgeltlichen oder vergünstigten Arbeitsleistungen (zum Beispiel Gärtner- und Putzdienste, Bauleistungen, Handwerksleistungen und Dienstleistungen jeder Art).“ Weitere No-Gos im öffentlichen Dienst: die unentgeltliche oder vergünstigte Überlassung von Unterkünften, Fahrzeugen, Geräten, Maschinen, Urlaubsreisen und Eintrittskarten.
Erlaubt ist hingegen die Annahme eines Geschenks von Dritten, zum Beispiel von Eltern oder Schülern, im Wert von bis zu 20 Euro. „Auch wenn diese strengen Regeln in der Praxis oft für Unverständnis sorgen, halten wir diese im Grundsatz für richtig“, sagt Sven Quiring, der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Hamburg.
Warum die Regeln für Beamte in Hamburg verschärft wurden
Verstöße gegen die Vorgaben sind alles andere als eine Banalität. Das zeigte bereits die Affäre um Frei- oder Vorzugstickets für den Auftritt der Band, die der damalige Bezirksamtsleiter Harald Rösler (SPD) an „Freunde des Hauses“ verteilte. Staatsrätin Elke Badde (SPD) musste daraufhin ihren Hut nehmen.
Nach diesem Skandal hatte Hamburg die Regeln für Beamte verschärft und im Oktober 2019 die Neufassung der „Bekanntmachung über das Verbot und die ausnahmsweise zulässige Annahme von Belohnungen und Geschenken“ beschlossen.
Harte Strafe für Lehrerin, weil sie ein Geschenk annahm
Das Thema ist nicht nur zur Weihnachtszeit brisant, es stellt auch Abiturienten immer wieder vor Probleme, wenn sie einen Lehrer zu ihrem Abiball einladen wollen – dieser aber angesichts der hohen Preise für eine Eintrittskarte ablehnen muss, weil man ihm sonst Bestechlichkeit vorwerfen könnte.
Warum sich Eltern und Schüler daran dringend halten sollten, zeigt auch dieser Fall aus Berlin: Dort musste eine Lehrerin eine Strafe von 4000 Euro zahlen. Sie hatte von den Schülern ihres Abiturkurses ein Geschenk im Wert von 200 Euro angenommen – und war daraufhin von dem Vater eines Schülers wegen Vorteilsannahme angezeigt worden.
Auch interessant
Kita SterniPark Hamburg: Geschenke sind gar nicht vorgesehen
Auch in den Kitas in Hamburg wird aktuell schon für Weihnachtspräsente gesammelt. Immer wieder trudeln die Reminder mit Paypal-Links der Elternvertreter ein. Klar, die Arbeit der Erzieher und Pädagogen soll wertgeschätzt werden, zu Weihnachten natürlich durch kleine Überraschungen.
Doch nicht jedes Geschenk ist in Ordnung. Ausschlaggebend ist wie bei den Lehrern der Wert, den eine solche Zuwendung hat. Die Erzieher des gemeinnützigen Unternehmens SterniPark mit 20 Einrichtungen würden sich über Bilder und selbst gebastelte Geschenke freuen. Auch wertschätzende, persönliche Dankeschön-Briefe kämen sehr gut an.
„Und für Kinder, deren Eltern vielleicht wirtschaftlich nicht so gut gestellt sind, kann es durchaus ‚unangenehm‘ sein, wenn sie mitbekommen, dass andere Kinder oder Eltern den Erziehern ein gekauftes Geschenk machen, sie aber nicht“, erklärt Leila Moysich, Geschäftsführerin von SterniPark.
Elbkinder-Kitas in Hamburg: Eindeutige Regelungen für 7300 Mitarbeiter
Die Elbkinder-Kitas haben ganz andere Regeln für das Annehmen von Geschenken, hier besteht ein größerer Spielraum als beim privaten Träger SterniPark. Die Elbkinder sind ein öffentliches Unternehmen der Hansestadt Hamburg in privater Rechtsform. Auch sie haben in ihrem Verhaltenskodex in Bezug auf Geschenke von Eltern eindeutige Regelungen, die von allen rund 7300 Mitarbeitern zu berücksichtigen sind und laut eigener Aussage auch offen und transparent an die Elternschaft kommuniziert werden.
„Geschenke von einzelnen Eltern an pädagogische Mitarbeitende dürfen angenommen werden, wenn der Wert 20 Euro nicht übersteigt“, erklärt Katrin Geyer, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit der Elbkinder gGmbH. „Übersteigt der Wert eines Geschenkes dieses Limit – bis zu einer Höhe von 50 Euro – wird nach Rücksprache mit der Vorgesetzten das Geschenk in einer Weise verwendet, die dem Team zugutekommt, beispielsweise als Preis in der Weihnachtslotterie der Kita oder Abteilung.“
- Schule Hamburg: Wie teuer dürfen Geschenke für Erzieher und Lehrer sein?
- Nach Stones-Affäre: Hamburg verschärft Regeln für Beamte
- Abi Hamburg: Warum die meisten Lehrer nicht zum Ball eingeladen werden
Übersteige der Wert diese 50-Euro-Marke, dann müsse es zurückgegeben werden oder dürfe erst gar nicht angenommen werden. Jedoch machen die Elbkinder eine Ausnahme: „Wenn Eltern Geschenke speziell zum Abschied eines Kindes aus der Kita oder zum Abschied einer Mitarbeitenden aus der Kita überreichen wollen, dürfen diese ausnahmsweise bis zu einem Wert von 50 Euro angenommen werden“, so Geyer.