Hamburg. Rathaus Hamburg: Rot-Grün rudert zurück und will umstrittene Nutzungsgebühr zurücknehmen. Aber nicht alle Träger dürften zufrieden sein.
- In Hamburg brauchen Kitas seit vergangenem Jahr eine Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Spielplätze und müssen eine Gebühr bezahlen.
- Kita-Träger liefen gegen die Neuregelung Sturm – und bekamen vor Gericht Recht.
- Jetzt rudert Rot-Grün zurück: Spielplatz-Zwist soll mit der Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes ein Ende finden.
Sie wollen doch nur spielen – aber darüber, ob und wie Hamburgs Kita-Kinder auf den öffentlichen Spielplätzen der Stadt tollen und toben dürfen, streiten sich die Erwachsenen, und zwar schon seit geraumer Zeit. Eine Neuregelung könnte den Zwist nun beilegen. Doch selbst wenn die Bürgerschaft die Gesetzesnovelle verabschiedet, dürfte bei einigen Kita-Trägern Unmut zurückbleiben.
Kitas in Hamburg: Nimmt der Spielplatz-Zoff bald ein Ende?
In Hamburg ist es seit dem vergangenen Jahr so: Hat eine Kita keine oder weniger als sechs Quadratmeter Außenspielfläche je Kind zur Verfügung, kann sie öffentliche Spielplätze nutzen. Allerdings bedarf es dafür einer Sondernutzungserlaubnis, und noch dazu muss die Kita eine Gebühr für die Spielplatznutzung zahlen. Das geht aus einer Fachanweisung von Umwelt- und Sozialbehörde aus dem Februar 2023 hervor. Bis zum 8. Mai 2024 (letzte Zählung) hatten 22 Kindertageseinrichtungen in Hamburg einen Antrag auf Sondernutzung gestellt, teilt die Sozialbehörde mit.
Die Sondernutzungserlaubnis und Gebühr stoßen den betroffenen Kita-Trägern sauer auf. Für Leila Moysich, Geschäftsführerin des Kita-Trägers Sternipark mit mehr als 20 Einrichtungen in Hamburg und Schleswig-Holstein, ist die Regelung ein Unding. Unter anderem die Sternipark-Kita am Museumsplatz in Harburg ist davon betroffen. „Es war doch immer so, dass Hamburger Kinder auf Hamburger Spielplätze gegangen sind. Dafür brauchte es nie eine Genehmigung“, sagt Moysich, „aber auf einmal ist die Sozialbehörde auf die Idee gekommen, eine Sondernutzungserlaubnis zu verlangen und dafür auch noch Gebühren zu erheben.“
Sternipark-Kita in Harburg erhebt Klage – ist mit Alternativlösung aber auch unzufrieden
Im Fall der Kita am Museumsplatz wurde Klage erhoben. Das Verwaltungsgericht entschied zugunsten der Einrichtung, weshalb Sternipark hier keine Gebühr mehr entrichten muss. Allerdings forderte das Gericht, dass die Kita den nahegelegenen öffentlichen Spielplatz exklusiv und allein nutzen können muss – oder zumindest einen abgetrennten Bereich.
Moysich ist das ein Dorn im Auge. Weshalb die Kita-Kinder nur einen speziellen, immer gleichen Spielplatz nutzen dürfen, versteht sie nicht. „Die Kinder sind nachmittags mit ihren Eltern auch auf verschiedenen Spielplätzen, wieso sollte das im Kita-Alltag nicht erlaubt sein?“, fragt sie sich.
Bürgerschaft: Gesetzesänderung macht Spielplatznutzung wieder kostenlos
Die gute Nachricht: Der Spielplatz-Zwist soll mit der Novellierung des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes (KibeG) ein Ende finden. Neben einigen anderen Neuregelungen im Kita-Bereich sieht der KibeG-Gesetzesentwurf vor, dass Kita-Kinder im Elementarbereich (ab dem dritten Lebensjahr) ohne Gebühr und ohne Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Spielplätzen toben dürfen.
„Allerdings muss die Zweckbestimmung der öffentlichen Fläche erhalten bleiben, der Spielplatz muss also auch für andere Kinder zugänglich sein“, informiert der Sprecher der Sozialbehörde, Wolfgang Arnhold. Das heißt: Die alleinige oder exklusive Nutzung eines abgetrennten Spielplatz-Bereiches, wie es bei der Sternipark-Kita in Harburg derzeit notwendig ist, soll es nicht geben. Noch steht die Zustimmung der Bürgerschaft zum Gesetzesentwurf aus. Dass das Parlament dafür votiert, ist aber sehr wahrscheinlich.
Kürzlich wurde der Gesetzesentwurf bereits im Familien-, Kinder- und Jugendausschuss beraten. Silke Seif, familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, äußert dahingehend: „Die rot-grüne Spielplatzverordnung hat mit dem Entwurf zur Änderung des Kinderbetreuungsgesetzes ein Ende. Die Sozialbehörde musste einsehen, dass die kostenpflichtige Sondernutzungserlaubnis für Kitas keine gute Idee ist.“ Gerade der bürokratische Aufwand und die langen Bearbeitungszeiten hätten alle Beteiligte viele Nerven gekostet.
Sechs Quadratmeter Außenspielfläche für Krippenkinder weiterhin Pflicht
Sondernutzungserlaubnis, Gebühr und Co. sind also vermutlich bald passé. Trotzdem dürften nicht alle Träger mit dem Gesetzesentwurf zufrieden sein, denn er gilt ausschließlich für Kinder ab dem dritten Lebensjahr. Was den Krippenbereich angeht, fordert die Sozialbehörde weiterhin Kita-eigene Außenspielflächen von sechs Quadratmetern je Kind.
Das wird vor allem dann zur Krux, wenn es um neue Kitas geht. Wer eine Einrichtung eröffnen will und die erforderlichen sechs Quadratmeter Außenfläche je Krippenkind nicht nachweisen kann, wird keine Betriebserlaubnis erhalten. Für vorhandene Einrichtungen gilt ein Bestandsschutz.
Neubauten ohne Außenspielfläche in vielen Fällen nicht möglich
Betroffen ist davon etwa der Neubau einer Sternipark-Kita in der Bunatwiete in Harburg. Er liegt schon jetzt und voraussichtlich auch weiterhin auf Eis. Die Sozialbehörde verweigert die Betriebserlaubnis – obwohl direkt gegenüber ein Spielplatz liegt, den die Kita nutzen könnte.
Wie viele weitere Träger ebenfalls auf Neubauten verzichten müssen, ist unklar. Die Sozialbehörde hat in der Vergangenheit nicht systematisch erfasst, wie viele Kitas weniger als sechs Quadratmeter Außenfläche pro Kind haben beziehungsweise öffentliche Spielplätze mitnutzen. Am Aufbau eines entsprechenden Nutzungskatasters werde im Rahmen der Gesetzesnovelle gearbeitet.
- LKA Hamburg ermittelt: Wer hat das Kita-Gelände verwüstet?
- Hilferuf: Mehreren kleinen Kitas in Hamburg droht das Aus
- Außergewöhnliche Kitas in Hamburg – hier gibt es noch freie Plätze
Kita Hamburg: Bestandsschutz auch für Einrichtungen ohne Außenspielfläche
Dass die Sozialbehörde überhaupt so viel Aufhebens um das Thema Spielplatznutzung macht, begründet sie damit, dass Träger mit eigenen, größeren Außenflächen nicht benachteiligt werden sollen. „Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass diese neue gesetzliche Regelung nicht zu einer Besserstellung von Trägern führt, die keine eigenen Außenspielfläche bereitstellen“, sagt Arnhold. Schließlich kostet jeder Quadratmeter eigener Außenspielfläche die Kitas ordentlich Geld.