Hamburg. Senat bringt 80 Maßnahmen auf den Weg. Auch Kita-Gutschein muss bald nur noch einmal beantragt werden. Wo es noch hakt und Probleme bestehen.

Bürokratieabbau in der öffentlichen Verwaltung kann ganz einfach sein: Eltern müssen bislang in jedem Jahr den sogenannten Kita-Gutschein für die (gebührenfreie) fünfstündige Betreuung des Nachwuchses neu beantragen. Künftig soll eine einmalige Bewilligung bis zum Schuleintritt der Kinder anstelle der Zwölf-Monats-Frist ausreichen. Dadurch werden Eltern und die Verwaltung entlastet, und außerdem sinkt das Risiko für Familien, die Betreuungskosten selbst zahlen zu müssen, weil sie vergessen haben, den Folgeantrag rechtzeitig zu stellen.

Die Verschlankung der Genehmigung des Kita-Gutscheins ist eine von 80 Maßnahmen zum Bürokratieabbau, die der Senat jetzt beschlossen hat. Ganz so einfach ist die Deregulierung jedoch auch bei der Kinderbetreuung nicht: Denn die rot-grüne Landesregierung fordert die zuständige Sozialbehörde in dem Gesetzentwurf zunächst nur auf „zu prüfen“, wie die Regelung umzusetzen ist. „Das Bürokratieabbau-Paket 2024 enthält viele Maßnahmen im Steuer- und Vergaberecht, von denen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen konkret profitieren“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) bei der Vorstellung der Maßnahmen im Rathaus.

Die meisten bürokratischen Hemmnisse können nur über Bundes- und Europarecht abgebaut werden

Zwar rechnet Dressel damit, dass die Bürgerschaft das Entlastungspaket noch in diesem Jahr beschließt, sodass es zum 1. Januar 2025 in Kraft treten kann. Das bedeutet aber eben nicht, dass alle Maßnahmen dann schon umgesetzt werden. Überhaupt machte der Sozialdemokrat deutlich, dass Hamburg über zahlreiche Entlastungen nicht allein entscheiden kann. „Viele bürokratische Regelungen stammen aus dem Bundes- und Europarecht“, sagte Dressel. Nach Angaben des Senators fußt nur ein Prozent aller Verwaltungsakte allein auf Hamburger Recht.

Diese Maßnahmen sollen in Hamburger Regie möglichst schnell umgesetzt werden: Im Baurecht will der Senat ein „Genehmigungsfreistellungsverfahren“ einführen. Das bedeutet, dass für bestimmte Baumaßnahmen wie kleine Wohngebäude oder Dachgeschossausbauten kein regulärer Bauantrag mehr gestellt werden muss. Stattdessen müssen Bauherren nur die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen. Reagiert die Bauaufsicht innerhalb eines Monats nicht, kann die Baumaßnahme durchgeführt werden. Bereits umgesetzt ist der verpflichtende digitale Bauantrag und die Genehmigung per elektronischem Siegel. Die Unterschrift per Hand und der Postweg entfallen.

Anfallende Gebühren können direkt per PayPal bezahlt werden

Bürokratische Entlastung in größerem Umfang verspricht sich Dressel auch von der Einführung von E-Payment-Methoden. So sollen Bürgerinnen und Bürger direkt bei Einreichung eines Antrags anfallende Gebühren zum Beispiel per Paypal bezahlen können.

Immerhin: Für den Erwerb der Alsterbootangelkarte ist dieses Verfahren schon jetzt eingerichtet. Bis Ende dieses Jahres soll es auch für den Wohnungsberechtigungsschein eingeführt werden. „Ein weiterer wichtiger Bereich für E-Payment wird die Bußgeldstelle sein“, sagte Dressel. Die Zahl von rund 11.000 Bezahlvorgängen per E-Payment in diesem Jahr nimmt sich allerdings noch recht bescheiden aus.

KI soll rund noch mehr als 130.000 Arbeitsstunden einsparen

Auch die Digitalisierung der Verwaltung soll Entlastung bringen. Mit der Robotic Process Automation (RPA) werden sich wiederholende Aufgaben durch KI erledigt. Bereits jetzt werden nach Angaben des Senats auf diesem Weg Tätigkeiten im Umfang von 130.000 Arbeitsstunden erledigt, ohne dass Dressel sagen konnte, in welchem Zeitraum. Das betrifft unter anderem die Bearbeitung von Privatanzeigen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und Anträge auf die Erteilung von Arbeitserlaubnissen.

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Dressel wies darauf hin, dass Entbürokratisierung und der Abbau von Genehmigungsverfahren etwa im Baurecht auch dazu führen könnten, dass es weniger Einspruchsmöglichkeiten zum Beispiel für Nachbarn oder Anwohner gibt. „Wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte darüber, wie viel Spielraum wir den Bürgerinnen und Bürgern lassen wollen. Das kann auch Fragen des Datenschutzes berühren“, sagte der Finanzsenator, der Deutschland insgesamt „eine bürokratische Mentalität“ attestierte.