Hamburg. Hamburger Kita-Träger gewinnt vor Gericht. Entscheidung hat große Auswirkungen. Bald abgezäunte Bereiche auf städtischen Spielflächen?
Die Regelung ist äußerst umstritten: Kitas müssen hohe Gebühren an die Stadt bezahlen, wenn sie mit den Kinder öffentliche Spielplätze nutzen. Das sieht eine Fachanweisung von Umwelt- und Sozialbehörde aus dem vergangenen Jahr vor. Doch nun ist die Gebührenpflicht ist vom Tisch, zumindest im Fall einer Kinderstagesstätte in Harburg. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg jetzt entschieden.
Aus Sicht von Kita-Träger Sternipark, der die Harburger Einrichtung betreibt, hat dieses Urteil Auswirkungen auf alle Kitas der Hansestadt. „Die Fachanweisung ist damit nichtig – das ist eine gute Nachricht für alle Hamburger Kinder“, sagt Leila Moysich, Geschäftsführerin von Sternipark.
Spielplätze in Hamburg sollen abgetrennte Bereiche für Kitas bekommen
Die schlechte Nachricht aber: Das Gericht verlangt, dass Kitas ohne ausreichende Außenflächen den jeweiligen öffentlichen Spielplatz, für den sie ein kostenloses Sondernutzungsrecht bekommen, exklusiv und allein nutzen können müssen – oder zumindest einen abgetrennten Bereich. „Das würde bedeuten, dass viel weniger öffentliche Spielplätze für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen“, ist Moysich überzeugt. Abgezäunte Bereiche auf Spielplätzen, die nur einigen Kindern vorbehalten sind, findet sie ohnehin absurd.
Im konkreten Fall hat das Gericht einen Gebührenbescheid für die Kita Museumsplatz über 810 Euro monatlich aufgehoben, da es sich beim Spielen der Kinder auf öffentlichen Spielplätzen nicht um eine Sondernutzung im Sinne des Hamburger Gebührengesetzes handle. „Es darf keine Gebühr für die Nutzung erhoben werden“, so Leila Moysich. Denn: „Das Gericht hat erklärt: Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, Gebühren zu erheben“, ergänzt Anwalt Tim Burkert, der Sternipark vertritt.
Opposition und Kitas kritisieren Fachanweisung der Behörden
Die Fachanweisung vom vergangenen Februar war äußerst umstritten. Kitas, die keine eigenen oder zu kleine Außenflächen besitzen und daher mit den von ihnen betreuten Kindern städtische Anlagen besuchen, werden dafür zur Kasse gebeten. Weil Kinder „für eine gesunde Entwicklung Außenflächen zum Spielen, Toben und Bewegen benötigen, müssen Kitas in Hamburg für die Erteilung ihrer Betriebserlaubnis ausreichend große Außenspielflächen nachweisen“, hieß es damals aus der Sozialbehörde zu der Fachanweisung. Gefordert werden sechs Quadratmeter pro Kind. Wer das nicht erbringen kann, kann die Benutzung eines extern gelegenen öffentlichen Spielplatzes im Sinne einer Sondernutzungserlaubnis beantragen.
CDU und betroffene Träger beklagten nicht nur den bürokratischen Aufwand, sondern auch die Höhe der Kosten, die sich unter anderem nach dem Bodenrichtwert des genutzten Grundstücks richten. Es sei „unanständig, dass der Senat die Neuregelung nutzt, um von den Kitas ein Vielfaches dessen für die Spielplatznutzung zu kassieren, was er selbst für die Pflege aufwendet“, hieß es.
Kita bekommt Gebührenbescheid über 280.000 Euro
Das soll sich nun ändern. Sternipark hatte im konkreten Fall ihrer Harburger Kita Museumsplatz geklagt, die eines ihrer Gebäude erweitern wollte, um mehr Kinder betreuen zu können. Für die Baugenehmigung musste die Sondernutzung des Spielplatzes im Göhlbachtal beantragt werden. Die Kita bekam einen Gebührenbescheid über 280.000 Euro bis 2050, durch Stundung anteilig jährlich zu bezahlen.
Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied jetzt in einem dreischrittigen Verfahren: Wenn eine Kita, die einen Neubau oder eine bauliche Erweiterung plant, nicht über eine – aus Sicht der Sozialbehörde – ausreichende Außenfläche verfügt, ist für das Spielen der Kinder auf einem festgelegten Spielplatz der Umgebung eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Aber eine Sondernutzung muss grundsätzlich für einen bestimmten abgetrennten Bereich des Spielplatzes gelten, der den Kita-Kindern dann zur exklusiven Alleinbenutzung zur Verfügung steht.
Weitere Auflagen, wie etwa die Verantwortung der Kita-Träger, Schäden oder Missstände auf dem Spielplatz den Behörden zu melden, seien nicht zulässig. „Die gute Nachricht ist: Kita-Kinder können umsonst auf öffentlichen Spielplätzen spielen“, sagt Moysich. Das habe hamburgweite Bedeutung, ist sie überzeugt.
Versprochener Bestandsschutz für Hamburger Kitas steht infrage
Doch es gibt auch eine Kehrseite: Die Betriebserlaubnis für Kitas ist an das Kindeswohl geknüpft. Wenn die Behörde an der Anforderung von sechs Quadratmeter Außenfläche pro Kind im Sinne des Kindeswohls festhalte, so Sternipark-Geschäftsführerin Moysich, dann stehe der versprochene Bestandsschutz für bestehende Kindertagesstätten infrage, die Spielplätze bisher weiterhin mitnutzen könnten. Auch sie benötigten dann eine Sondernutzungserlaubnis, die laut Gericht eben nur für einen abgetrennten Bereich des Spielplatzes exklusiv, wenn auch kostenfrei möglich ist.
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„Wenn die Behörde weiterhin sechs Quadratmeter Außenfläche pro Kind verlangt und dafür die Nutzung eines städtischen Spielplatzes erforderlich ist, dann muss diese exklusiv sein“, so Moysich. Die Folge, aus ihrer Sicht: „Eine hohe Zahl öffentlicher Spielplätze in der Stadt stünden nicht mehr der Allgemeinheit zur Verfügung. Kita-Kinder können zwar umsonst auf Spielplätzen spielen, aber es wird kaum noch Spielplätze für alle geben.“
Kindertagesbetreuung Hamburg: Behörde äußert sich erst, wenn Urteile schriftlich vorliegen
Die Sozialbehörde will sich erst zu den Gerichtsentscheidungen äußern, wenn die schriftliche Begründung vorliegt, wie Behördensprecher Wolfgang Arnhold auf Anfrage erklärte. Auch dann werde man erst entscheiden, ob die Stadt in Berufung geht. Die Fachanweisung soll in diesem Jahr ohnehin evaluiert werden, hatte die Behörde 2023 angekündigt.
Moysich, Geschäftsführerin von Sternipark, welches 20 Kitas in Hamburg betreibt, möchte ihrerseits „im Interesse der Hamburger Kinder“ mit der Behörde ins Gespräch kommen. Sie wünscht sich, dass die Spielplatzregelung nur für Kitas ohne jeglichen Außenbereich gelte und für die übrigen ein Konzept entwickelt werden, wie man die umliegenden Spielplätze sinnvoll nutzen kann.
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