Hamburg. München, du hast es besser: In der bayerischen Landeshauptstadt gibt es eine Großkundgebung gegen Antisemitismus, im Norden Demos gegen Israel.

Das Demonstrationsrecht ist aus guten Gründen ein hohes Gut, ein Grundrecht. Nach Artikel 8 haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Damit, so hofften die Verfassungsväter, sollten sich alle Bürger aktiv am politischen Meinungsbildungsprozess beteiligen können. Dementsprechend sensibel reagieren Gerichte, wenn es Bestrebungen gibt, Demonstrationen zu behindern oder gar zu verbieten.

Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass alles erlaubt ist. Die für den 5. und 7. Oktober angemeldeten Veranstaltungen von Palästinensern sind keine Demonstration, sondern eher Aufzüge des Antisemitismus und Märsche der Menschenverachtung. Der 7. Oktober 2023, an dem Terroristen 1200 Israelis massakrierten, Frauen schändeten, Kinder ermordeten, gilt in den Kreisen der Veranstalter als „Feiertag“ – entsprechend soll am Jahrestag demonstriert werden. Welche Richter aber würde eine Neonazi-Demo am Befreiungstag von Auschwitz genehmigen?

Palästina-Demo in Hamburg geplant: Wann war noch mal „Nie wieder?“

Bei allem verständlichen Zorn und dem nachvollziehbaren Unmut über die israelische Besatzungspolitik, sind solche Entgleisungen nicht hinnehmbar. Das „Nie wieder“ als Teil der deutschen Staatsräson beginnt hier und jetzt. Auf deutschen Straßen darf es kein Verständnis für Massenmord geben.

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Und einmal mehr stellt sich die Frage, was der oft hoch gerühmten Zivilgesellschaft wirklich wichtig ist. Die Bedrohung Israels durch Terroristen und die Gefährdung der Demokratie durch Islamisten benötigt mehr Zivilcourage und Einsatz. Wenn es gegen die AfD geht, protestieren 180.000 Menschen, der Bürgermeister vorneweg. Wo sind diese Menschen jetzt?