Hamburg. Das Bewohnerparken beschäftigt jetzt auch Justiz: 54-jährige Angeklagte nutzt auf St. Pauli gefälschten Parkausweis und landet vor Gericht.

Hamburgerinnen und Hamburger mit einem Auto kennen das Problem: Man ist schon fünfmal um den Block gefahren und findet keinen Parkplatz. Zwischen Bewohnerparkgebieten und Halteverboten steigt die Frustration, und die Geduld schwindet. So oder so ähnlich könnte es der 54-jährigen D. ergangen sein. Doch anstatt die Verbote zu akzeptieren, organisierte sich D. einen gefälschten Besucher-Bewohnerparkausweis für den Spielbudenplatz auf St. Pauli.

Das Bewohnerparken ist somit nun auch ein Fall für die Gerichte: Am Freitag stand die 54-Jährige als Angeklagte vor dem Amtsgericht Hamburg, um sich wegen des Gebrauchs einer gefälschten Urkunde zu verantworten. Insgesamt 5000 Euro muss die Porsche-Fahrerin nun zahlen.

Parken mit Fake-Ausweis wird für Hamburger Porsche-Fahrerin teuer: 5000 Euro Strafe!

Äußern wollte sich die Angeklagte D. in dem Verfahren nicht. Ihr Verteidiger erklärte, seine Mandantin habe sich bereits im Ermittlungsverfahren ausführlich zu den Umständen geäußert: „Dabei wollen wir es zunächst belassen.“ Im März 2022 war im Porsche der Angeklagten ein Besucher-Bewohnerparkausweis gefunden worden.

Den, wie sich herausstellte, gefälschten Parkausweis für das zentrale Bewohnerparkgebiet M203 soll die Angeklagte von einem Mann bekommen haben, der deswegen bereits vor Gericht stand. Gegen eine Zahlung von 300 Euro wurde sein Verfahren eingestellt.

Hohe Geldsumme für großes Problem in Hamburg

Um ein sinnvolles und sachgerechtes Gesamtpaket aus den Fällen der Urkundenfälschung und dem Gebrauch einer gefälschten Urkunde durch D. zu schnüren, spricht der Richter sich gegen eine Strafe für die Angeklagte aus. Auch, weil das Verfahren gegen den ursprünglichen Fälscher eingestellt wurde. Einen Strafbefehl gegen die Angeklagte als Nutzerin dieses gefälschten Parkausweises halte er für nicht richtig, so der Richter. Der Verteidiger der Angeklagten sprach sich ebenfalls für die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer Geldsumme aus. Man solle „Vernunft und Maß walten lassen“.

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Eine Geldsumme in Höhe von 300 Euro sei jedoch nicht ausreichend für die Angeklagte, erklärte der Richter in der Verhandlung. Gerade vor dem Hintergrund, was für eine große Rolle Parkausweise und Parkflächen in Hamburg spielen, sei das nicht genug. Auch die mediale Aufmerksamkeit rund um das Thema und das eher hohe Einkommen der D. wurden mit in die Überlegungen einbezogen. Nun muss die Porsche-Fahrerin 5000 Euro zahlen. Der Verteidiger erklärte, er könne die Höhe des Betrags nicht nachvollziehen, nahm den Vorschlag jedoch an. In fünf monatlichen Raten je 1000 Euro muss die 54-Jährige jetzt zahlen.

Besucher-Bewohnerparkausweis: Urkunde oder keine Urkunde, das ist hier die Frage

Zuvor hatte das Landgericht Hamburg noch diskutiert, ob es sich bei einem Bewohnerparkausweis überhaupt um eine Urkunde handelt. Das Amtsgericht verneinte dies zunächst, doch das Landgericht entschied letztendlich dafür und gab den Fall an das Amtsgericht zurück. Auch der Richter, vor dem die Angeklagte D. am Freitag saß, stimmte der Entscheidung zu.

In der Vergangenheit wurden manche Hamburgerinnen und Hamburger jedoch nicht nur kriminell bei dem Versuch, Bewohnerparkausweise zu fälschen. Mitte März stand eine 61-jährige Frau vor dem Amtsgericht der Hansestadt, weil sie sich mit einem gefälschten Betriebsausweis mehrfach vergünstigte Operntickets besorgte.